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===Zuständige Ausländerbehörde===
===Zuständige Ausländerbehörde===
Für Ausländer, die sich in [[Untersuchungshaft]] befinden, ist die Ausländerbehörde [http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde] zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ausländer vor der Inhaftierung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für unaufschiebbare Maßnahmen ist die Ausländerbehörde des Haftortes zuständig.
Für Ausländer, die sich in [[Untersuchungshaft]] befinden, ist die Ausländerbehörde [http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde] zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ausländer vor der Inhaftierung seinen gewöhnlichen Aufenthalt[http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt] hatte. Für unaufschiebbare Maßnahmen ist die Ausländerbehörde des Haftortes zuständig.
 
Für Ausländer, die sich in Strafhaft befinden, ist zunächst die Ausländerbehörde des Haftortes zuständig. Bestehen enge familiäre Bindungen zum früheren gewöhnlichen Aufenthalt, so bleibt die frühere Ausländerbehörde zuständig.
Für Ausländer, die sich in Strafhaft befinden, ist zunächst die Ausländerbehörde des Haftortes zuständig. Bestehen enge familiäre Bindungen zum früheren gewöhnlichen Aufenthalt, so bleibt die frühere Ausländerbehörde zuständig.


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