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===Zuständige Ausländerbehörde=== | ===Zuständige Ausländerbehörde=== | ||
Für Ausländer, die sich in [[Untersuchungshaft]] befinden, ist die Ausländerbehörde [http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde] zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ausländer vor der Inhaftierung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für unaufschiebbare Maßnahmen ist die Ausländerbehörde des Haftortes zuständig. | Für Ausländer, die sich in [[Untersuchungshaft]] befinden, ist die Ausländerbehörde [http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde] zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ausländer vor der Inhaftierung seinen gewöhnlichen Aufenthalt[http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt] hatte. Für unaufschiebbare Maßnahmen ist die Ausländerbehörde des Haftortes zuständig. | ||
Für Ausländer, die sich in Strafhaft befinden, ist zunächst die Ausländerbehörde des Haftortes zuständig. Bestehen enge familiäre Bindungen zum früheren gewöhnlichen Aufenthalt, so bleibt die frühere Ausländerbehörde zuständig. | Für Ausländer, die sich in Strafhaft befinden, ist zunächst die Ausländerbehörde des Haftortes zuständig. Bestehen enge familiäre Bindungen zum früheren gewöhnlichen Aufenthalt, so bleibt die frühere Ausländerbehörde zuständig. | ||
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