Abschiebung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kritik==
==Kritik==
Die Konsequenzen einer Abschiebung für die Betroffenen können im Rahmen von Behördenentscheidungen, denen teilweise unrichtige oder unvollständige Informationen vorliegen, nicht immer vollständig berücksichtigt werden. Obwohl bei Härtefällen eine Reihe von Ausnahmen von der Abschiebung vorgesehen sind, kann diese jedoch in bestimmten Fällen auch dann angeordnet werden, wenn dem Betroffenen in dem jeweiligen Heimatland die Verfolgung oder sogar der Tod droht.  
Die Konsequenzen einer Abschiebung für die Betroffenen können im Rahmen von Behördenentscheidungen, denen teilweise unrichtige oder unvollständige Informationen vorliegen, nicht immer vollständig berücksichtigt werden. Obwohl bei Härtefällen eine Reihe von Ausnahmen von der Abschiebung vorgesehen sind, kann diese jedoch in bestimmten Fällen auch dann angeordnet werden, wenn dem Betroffenen in dem jeweiligen Heimatland die Verfolgung oder sogar der Tod droht.  
Auch ist festzustellen, dass EU-rechtliche Vorgaben vielfach nur zögerlich, zum Teil auch erst nach entsprechenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt wurden. So wurde die Bundesrepublik mit Urteil des EuGH vom 27.04.2006 wegen ihrer überharten Ausweisungspraxis gerügt.
Auch ist festzustellen, dass EU-rechtliche Vorgaben vielfach nur zögerlich, zum Teil auch erst nach entsprechenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt wurden. So wurde die Bundesrepublik mit Urteil des EuGH vom 27.04.2006 (C-441/02)[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=&ddatefs=27&mdatefs=04&ydatefs=2006&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=Ausweisung&resmax=100] wegen ihrer überharten Ausweisungspraxis gerügt.


==Literatur==
==Literatur==
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