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'''Abschiebung''' ist die zwangsweise Durchsetzung[http://www.rechtslexikon-online.de/Zwangsmittel.html] der vollziehbaren Ausreisepflicht[http://books.google.de/books?id=wjK0AJPVsX4C&pg=PA293&lpg=PA293&dq=vollziehbare+ausreisepflicht&source=bl&ots=5IXKOp56VE&sig=znjW4pwMkkiqal95GbBZo8UsX38&hl=de&ei=hduHTMr4LoisOIzj1c8O&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=6&ved=0CC8Q6AEwBQ#v=onepage&q=vollziehbare%20ausreisepflicht&f=false] einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus dem Bundesgebiet. | '''Abschiebung''' ist die zwangsweise Durchsetzung[http://www.rechtslexikon-online.de/Zwangsmittel.html] der vollziehbaren Ausreisepflicht[http://books.google.de/books?id=wjK0AJPVsX4C&pg=PA293&lpg=PA293&dq=vollziehbare+ausreisepflicht&source=bl&ots=5IXKOp56VE&sig=znjW4pwMkkiqal95GbBZo8UsX38&hl=de&ei=hduHTMr4LoisOIzj1c8O&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=6&ved=0CC8Q6AEwBQ#v=onepage&q=vollziehbare%20ausreisepflicht&f=false] einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus dem Bundesgebiet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen der "Abschiebung" und der "[[Ausweisung]]" oft nicht unterschieden. Während die Abschiebung die Durchsetzung der Ausreisepflicht meint, ist die Ausweisung der Verwaltungsakt, mit dem ein Ausländer, bei Benennung einer Ausreisepflicht und gleichzeitiger Androhung der Abschiebung, verpflichtet wird, das Bundesgebiet zu verlassen. | ||
==Rechtslage und Begriffserklärung== | ==Rechtslage und Begriffserklärung== | ||
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Darüber hinaus sind in § 60a AufenthG sog. Duldungsgründe aufgeführt, die eine Aussetzung der Abschiebung bewirken. Als Beispiele für eine tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Einzelfall sind etwa Probleme bei der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zu nennen, ferner die Weigerung der Heimatbehörden, einen Pass oder Passersatz auszustellen, fehlende Flugverbindungen sowie Reiseunfähigkeit des Ausländers. | Darüber hinaus sind in § 60a AufenthG sog. Duldungsgründe aufgeführt, die eine Aussetzung der Abschiebung bewirken. Als Beispiele für eine tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Einzelfall sind etwa Probleme bei der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zu nennen, ferner die Weigerung der Heimatbehörden, einen Pass oder Passersatz auszustellen, fehlende Flugverbindungen sowie Reiseunfähigkeit des Ausländers. | ||
Die Abschiebung erfolgt in der Regel in der Form, dass der Ausländer durch Polizeibeamte an die Grenze gebracht und der zuständigen Grenzstelle übergeben wird. | Die Abschiebung erfolgt in der Regel in der Form, dass der Ausländer durch Polizeibeamte an die Grenze gebracht und der zuständigen Grenzstelle übergeben wird. | ||
===Auslieferung=== | ===Auslieferung=== |
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