Abschiebung: Unterschied zwischen den Versionen

920 Bytes entfernt ,  17:39, 16. Sep. 2010
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
wird bearbeitet von Anke B.
wird bearbeitet von Anke B.


'''Abschiebung''' ist die zwangsweise Durchsetzung[http://www.rechtslexikon-online.de/Zwangsmittel.html] der vollziehbaren Ausreisepflicht[http://books.google.de/books?id=wjK0AJPVsX4C&pg=PA293&lpg=PA293&dq=vollziehbare+ausreisepflicht&source=bl&ots=5IXKOp56VE&sig=znjW4pwMkkiqal95GbBZo8UsX38&hl=de&ei=hduHTMr4LoisOIzj1c8O&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=6&ved=0CC8Q6AEwBQ#v=onepage&q=vollziehbare%20ausreisepflicht&f=false] einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus dem Bundesgebiet.
'''Abschiebung''' ist die zwangsweise Durchsetzung[http://www.rechtslexikon-online.de/Zwangsmittel.html] der vollziehbaren Ausreisepflicht[http://books.google.de/books?id=wjK0AJPVsX4C&pg=PA293&lpg=PA293&dq=vollziehbare+ausreisepflicht&source=bl&ots=5IXKOp56VE&sig=znjW4pwMkkiqal95GbBZo8UsX38&hl=de&ei=hduHTMr4LoisOIzj1c8O&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=6&ved=0CC8Q6AEwBQ#v=onepage&q=vollziehbare%20ausreisepflicht&f=false] einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus dem Bundesgebiet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen der "Abschiebung" und der "[[Ausweisung]]" oft nicht unterschieden. Während die Abschiebung die Durchsetzung der Ausreisepflicht meint, ist die Ausweisung der Verwaltungsakt, mit dem ein Ausländer, bei Benennung einer Ausreisepflicht und gleichzeitiger Androhung der Abschiebung, verpflichtet wird, das Bundesgebiet zu verlassen.


==Rechtslage und Begriffserklärung==
==Rechtslage und Begriffserklärung==
Zeile 15: Zeile 15:
Darüber hinaus sind in § 60a AufenthG sog. Duldungsgründe aufgeführt, die eine Aussetzung der Abschiebung bewirken. Als Beispiele für eine tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Einzelfall sind etwa Probleme bei der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zu nennen, ferner die Weigerung der Heimatbehörden, einen Pass oder Passersatz auszustellen, fehlende Flugverbindungen sowie Reiseunfähigkeit des Ausländers.
Darüber hinaus sind in § 60a AufenthG sog. Duldungsgründe aufgeführt, die eine Aussetzung der Abschiebung bewirken. Als Beispiele für eine tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Einzelfall sind etwa Probleme bei der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zu nennen, ferner die Weigerung der Heimatbehörden, einen Pass oder Passersatz auszustellen, fehlende Flugverbindungen sowie Reiseunfähigkeit des Ausländers.
Die Abschiebung erfolgt in der Regel in der Form, dass der Ausländer durch Polizeibeamte an die Grenze gebracht und der zuständigen Grenzstelle übergeben wird.
Die Abschiebung erfolgt in der Regel in der Form, dass der Ausländer durch Polizeibeamte an die Grenze gebracht und der zuständigen Grenzstelle übergeben wird.
===Ausweisung===
Die Ausweisung ist der Verwaltungsakt, mit dem ein Ausländer, bei Benennung einer Ausreisepflicht und gleichzeitiger Androhung der Abschiebung, verpflichtet wird, das Bundesgebiet zu verlassen. Ein eventuell noch vorhandener Aufenthaltstitel erlischt. Durch die Ausweisung entsteht ein dauerhaftes Einreise- und Aufenthaltsverbot, das nach der Ausreise auf Antrag befristet werden kann.
Ein Ausländer kann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Dies kann bereits bei Begehung einer einzelnen vorsätzlichen Straftat erfüllt sein. Die rechtlich zwingenden Ausweisungsgründe sind in § 53 AufenthG, Regelausweisungsgründe in § 54 AufenthG und Ermessensausweisungsgründe in § 55 AufenthG festgelegt. Zu beachten ist der besondere Ausweisungsschutz nach § 56 AufenthG sowie spezielle Schutzvorschriften nach EU-Recht bzw. Assoziationsrecht (insbesondere für EU-Bürger und türkische Staatsangehörige).
Wenn die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendung vorliegen und hiergegen kein Rechtsschutz (Klage und/oder Eilantrag beim Verwaltungsgericht) mehr möglich ist, leitet die Ausländerbehörde die Abschiebung ein. Dieser geht in der Regel eine Ausreiseaufforderung mit Ausreisefrist voraus.


===Auslieferung===
===Auslieferung===
113

Bearbeitungen