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Der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist zu entnehmen, dass im Jahre 2009 im gesamten Bundesgebiet 462.387 nichtdeutsche Tatverdächtige ermittelt wurden. Bei einer Gesamttatverdächtigenzahl von 2.187.217 bedeutet dies einen Anteil von ca. 21%.
Der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist zu entnehmen, dass im Jahre 2009 im gesamten Bundesgebiet 462.387 nichtdeutsche Tatverdächtige ermittelt wurden. Bei einer Gesamttatverdächtigenzahl von 2.187.217 bedeutet dies einen Anteil von ca. 21%.
Am 31.03.2009 befanden sich insgesamt 48.318 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in deutschen Justizvollzugsanstalten, davon waren 13.560 Ausländer oder Staatenlose, was einem Anteil von 28% entspricht.  
Am 31.03.2009 befanden sich insgesamt 48.318 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in deutschen Justizvollzugsanstalten, davon waren 13.560 Ausländer oder Staatenlose, was einem Anteil von 28% entspricht.  
Der hohe Anteil der Ausländer an den Inhaftierten stellt die Justizvollzugsanstalten in ihrem Bemühen um eine den Vollzugszielen möglichst umfassend gerecht werdende Ausgestaltung des Vollzuges auch für diese Gruppe der Gefangenen vor zahlreiche Schwierigkeiten. Die mit der Freiheitsentziehung verbundenen Beschränkungen treffen im Strafvollzug zwar alle Gefangenen, für ausländische Gefangene sind sie aber besonders spürbar, weil ihnen weithin die Voraussetzungen dafür fehlen, sich in der zusätzlich isolierenden Umgebung einer Justizvollzugsanstalt zurechtzufinden und nach dem geltenden Recht auch ihnen zustehende Chancen wahrzunehmen.
Der hohe Anteil der Ausländer an den Inhaftierten stellt die Justizvollzugsanstalten in ihrem Bemühen um eine den Vollzugszielen möglichst umfassend gerecht werdende Ausgestaltung des Vollzuges auch für diese Gruppe der Gefangenen vor zahlreiche Schwierigkeiten. Die mit der Freiheitsentziehung verbundenen Beschränkungen treffen im Strafvollzug zwar alle Gefangenen, für ausländische Gefangene sind sie aber besonders spürbar, weil ihnen weithin die Voraussetzungen dafür fehlen, sich in der zusätzlich isolierenden Umgebung einer Justizvollzugsanstalt zurechtzufinden und nach dem geltenden Recht auch ihnen zustehende Chancen wahrzunehmen.
Als Hindernisse, die nur schwer zu überwinden sind, erweisen sich namentlich die Sprachbarriere und die Herkunft aus Kulturkreisen, die sich von dem deutschen oft wesentlich unterscheiden.
Als Hindernisse, die nur schwer zu überwinden sind, erweisen sich namentlich die Sprachbarriere und die Herkunft aus Kulturkreisen, die sich von dem deutschen oft wesentlich unterscheiden.


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