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'''Abschiebung''' ist die zwangsweise Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus dem Bundesgebiet. | '''Abschiebung''' ist die zwangsweise Durchsetzung[http://www.rechtslexikon-online.de/Zwangsmittel.html] der vollziehbaren Ausreisepflicht[http://books.google.de/books?id=wjK0AJPVsX4C&pg=PA293&lpg=PA293&dq=vollziehbare+ausreisepflicht&source=bl&ots=5IXKOp56VE&sig=znjW4pwMkkiqal95GbBZo8UsX38&hl=de&ei=hduHTMr4LoisOIzj1c8O&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=6&ved=0CC8Q6AEwBQ#v=onepage&q=vollziehbare%20ausreisepflicht&f=false] einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus dem Bundesgebiet. | ||
==Rechtslage und Begriffserklärung== | ==Rechtslage und Begriffserklärung== |
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