Abschaffung der Gefängnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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::Jede Strafe, die nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, sagt der große Montesquieu, ist tyrannisch; ein Satz, der wie folgt sich verallgemeinern lässt: jeder Akt der Herrschaft eines Menschen über einen Menschen, der nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, ist tyrannisch.  
Welch Ironie der Geschichte: ausgerechnet Nachfahren der Quäker des 18. Jahrhunderts, dieser hochgradig unorthodoxen Religionsgemeinschaft, die einst am entschiedensten für die Einführung einer völlig neuen Strafart - der Einsperrung in kleine käfigartige Einzelzellen - plädiert hatte, fanden zweihundert Jahre später, gegen Ende des 20. Jahrhunderts, nach ebenso ernsthaften und kontinuierlichen, aber auch frustrierenden Bemühungen um die Verbesserung dieser Institution, die deutlichsten Worte: ein völliger Fehlschlag sei das Gefängnis, teuer und zerstörerisch, sowohl eine Ursache als auch ein Ergebnis von Gewalt und sozialer Ungerechtigkeit. Schädlich für die Gefangenen, aber auch für die Einsperrenden. Immer klarer werde ihnen heute: die Einsperrung von Menschen ist - nicht anders als ihre Versklavung - von Natur aus unmoralisch. Die Abschaffung der Gefängnisse muss nunmehr auf die Tagesordnung kommen: als Prozess und als Ziel. Wie auf Kriminalität zu reagieren ist, muss neu überdacht werden: am besten wohl doch nicht-strafend. Lebensbejahend. Versöhnend (Minute on Prison Abolition 1981).
 
Da war der Geist allerdings schon aus der Flasche. Das Gefängnis hatte eine Dynamik entfaltet, die sich nicht mehr einfangen ließ. Wer die Handvoll Gefangener gesehen hätte, die um 1795 das penitentiary house im Hof eines Hafthauses der Walnut Street in Philadelphia bezogen - wer hätte gedacht, dass das Zellengefängnis die Welt erobern würde? Gewiss: schon das Eastern State Penitentiary (1829) und Pentonville (1842) sollten zu Attraktionen werden, die weltweit nicht weniger als dreihundert Mal kopiert wurden. Sie passten in das Zeitalter der großen Fabriken, Kasernen, Bildungs-, Kranken- und Irren-Anstalten, die allesamt den Prinzipien der räumlichen Konzentration, der Segregation und der individualisierten Massifikation folgten - so gut sogar, dass das Gefängnis ausweislich seiner metaphorischen Nutzung für allerlei als unerträglich empfundenes Eingezwängtsein sich als ''Einschließungsmilieu par excellence'' (Gilles Deleuze) etablierte. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erscheinen Gefängnisse so quasi-natürlich und so total-unabänderlich wie Finanzämter. Nicht gerade schön. Aber mal ehrlich: wie sollte es denn ohne sie gehen?
 
Kluge Philosophen haben auf diese Frage durchaus verblüffende Antworten. Ihnen zuliebe hier dieser kleine Exkurs über die Entbehrlichkeit des Gefängnisses. Der bereits erwähnte Foucault-Freund Deleuze konstatierte schon 1990 eine allgemeine Krise aller Einschließungsmilieus aufgrund der digitalen Revolution. Menschen in Häuser einzuschließen, das sei typisch analog. Digital sei: die Überwachung im freien Feld und in freier Bewegung - mit Zugangssperren, die ad hoc auf- und abgebaut werden könnten. Ob das besser oder schlechter sei, ließ er dahingestellt. Es gelte, das überhaupt erst einmal zu verstehen. Und neuen Gefahren mit neuen Waffen zu begegnen. Andere sprachen von der access society und erwähnten keine Waffen. Sei's drum. Deleuze meinte, damit seien die herkömmlichen Einschließungsmilieus im Prinzip doch offenbar bereits obsolet. Der Übergang von der auf Einschließung beruhenden Disziplinar- zur postmodernen Kontrollgesellschaft sei bereits in vollem Gange. Trotz aller politischen Rhetorik, die auf die Reformbedürftigkeit und -fähigkeit der Einschließungsmilieus insistiere, sei es doch eigentlich schon allen klar, "dass diese Institutionen über kurz oder lang am Ende sind. Es handelt sich nur noch darum, ihre Agonie zu verwalten und die Leute zu beschäftigen, bis die neuen Kräfte, die schon an die Türe klopfen, ihren Platz eingenommen haben."
 
Ein kluger Philosoph ist auch Michel Onfray. Ein Vierteljahrhundert nach Deleuze nahm er von der Sache her dessen Analyse in politisch-moralischer Wendung wieder auf - und übrigens auch explizit einige wenige Gedanken der wunderbaren und völlig zu unrecht weitgehend vergessenen Catherine Baker (1984, 2015) - als er mit seinen erstaunlich vielen Mitstreitern aus der Praxis sein Manifest für die Abschaffung des Gefängnisses, seiner Mechanismen und seiner Logiken veröffentlichte (Onfray et al. 2014). Befördern wir den darniederliegenden deutsch-französischen Dialog mit diesem Zitat aus dem Manifest: "Unser Argument lautet: eine Person in Haft zu halten, bedeutet nicht, sie zu bestrafen. Es bedeutet, ein archaisches System aufrecht zu erhalten und seine Existenz zuzulassen, ein System, das jetzt veraltet und mit der postmodernen Gesellschaft unvereinbar ist. Wir fordern, diese verabscheuungswürdige Praxis (...) in die tiefsten Kerker der Geschichte zu werfen. Es ist unsere Überzeugung, dass es nicht lange dauern wird, bis die Gefangenschaft von den Menschen als der unwiderlegbarste Beweis für die Brutalität, den moralischen und emotionalen Verfall betrachtet wird, der die Menschheit bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts charakterisierte. Wir bestreiten, dass die Justiz das Recht hat, im Namen des Gesetzes Menschen in Haft zu verurteilen."
 
Es gab eine Zeit, da schien der Fortschrittsglaube an einen unaufhaltsamen Prozess der Humanisierung nicht nur die Gemüter aufzuhellen, sondern sogar mit einem tatsächlichen Prozess des Rückbaus, wenn nicht Absterbens des Gefängnissystems Hand in Hand zu gehen. In den frühen 1970er Jahren befanden sich die Gefangenenraten und -zahlen nicht nur in der angelsächsischen Welt  auf einem (von heute aus gesehen) geradezu paradiesisch anmutenden niedrigen Niveau. Und während heute im globalen Maßstab Gefangenenraten von plus minus 100 Gefangenen pro 100 000 Einwohner als normal und akzeptabel gelten, waren sie damals in manchen Ländern unter 50, dann unter 40 und unter 30, gar bis auf 15 gesunken. Wenn aber nicht mehr jeder tausendste Bürger, sondern vielleicht nur noch jeder zehntausendste hinter Schloss und Riegel sitzt, dann ist da auch ein qualitativer Sprung entweder schon erfolgt oder jedenfalls nicht mehr fern und es gibt Möglichkeiten, mit Kriminalität und Kriminellen umzugehen. Dass die vielen intramuralen Behandlungsprogramme die in sie gesetzten Erwartungen nicht zu erfüllen schienen (Martinson 1974), hätte auch als Schub für die Überwindung der Mauern und die Fortsetzung der Resozialisierung durch Behandlung in Freiheit genutzt werden können. Doch die Umsetzung der Ideen des community treatment scheiterte nicht zuletzt am Bürger-Widerstand und einem von den USA ausgehenden kriminalpolitischen Rückschlag, der sich gewaschen hatte. Die Abkehr von der Behandlungsideologie (Stein-Hilbers & Lange 1973), die theoretisch auch zum Legitimationsentzug der Freiheitsstrafe und zum Aufblühen von Alternativen zum Gefängnis hätte führen können, stärkte stattdessen die Wiederkehr punitiver Ideologien und Praktiken, die dem Gefängnis seinen bis heute anhaltenden Boom bescherten und der Welt eine Situation, die nicht zuletzt dadurch gekennzeichnet ist, dass gegenwärtig an jedem beliebigen Tag des Jahres weltweit mehr als zehn Millionen Menschen hinter Schloss und Riegel sitzen - mehr als jemals zuvor in der Geschichte.
 
Was die punitive Wende der 1970er und 1980er Jahre bewirkt hat, wird erst aus der Rückschau erkennbar: der Kampf gegen Drogen und Terrorismus legitimierte die Schaffung abstrakter Gefährdungsdeikte und die Abkehr vom ultima ratio Prinzip in der Strafrechtstheorie - und die Wiederkehr überwunden geglaubter Vergeltungslehren in der Straftheorie (just deserts). In den USA bedeutete die Verschärfung der Strafpraxis auf allen Ebenen (school-to-prison-pipeline; three-strikes-laws; sentencing guidelines, minimum sentences, Wiederaufnahme von Hinrichtungen 1976) den Beginn einer Phase bis dahin unvorstellbarer Massen-Einsperrungen, die sich auch über Nachbarstaaten ausbreitete.
 
Heute steht das Gefängnis so stabil da wie selten zuvor. Die Nachfrage nach Haftplätzen ist gewaltig, fast überall auf der Welt werden große Gefängnis-Bau-Programme aufgelegt, wohl wissend, dass auch sie nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind, wenn es mit dem Nachschub an Gefangenen so weitergeht wie bisher und wenn es nicht gelingt, mehr Gefangene nach kürzerer Zeit wieder zu entlassen. Dann staut sich alles im Strafvollzug und die Verhältnisse dort werden allein schon wegen der Überfüllung wieder so wie damals, als John Howards (1777) Schilderungen der völlig verwahrlosten Zustände in den Haftanstalten überhaupt erst den Anstoß gaben zur Einführung des modernen, d.h. auf Besserung abzielenden Zellen-Systems. Um der Wahrheit die Ehre zu geben: die Verhältnisse werden nicht, sie sind schon so. Sehen wir nämlich von Europa und Australien einmal ab, weil sich dort nur ein Bruchteil aller Gefangenen dieser Welt befindet, dann wendet sich unser Blick den Gegenden zu, die für die überwältigende Mehrheit der Gefangenen die konkret erfahrene und erlittene Realität des Gefängnisses ausmachen, nämlich Afrika, Asien und den Amerikas.
 
Überbelegungszahlen. Berichte über Verhältnisse.
 
 
 
   
hoffen, dass sie in the long run einmal unterliegen sie doch den Gesetzen von Entstehung, Wandel und VergehenSie unterliegen alle Institutionen der ''natural history'' von Entstehung, Entwicklung, Vergehen undaller gesellschaftlichen Erscheinungen. Sie entstehen, sie wandeln sich, sie vergehen. Das gilt auch für die eng miteinander verwandten und verschränkten, aber doch nicht identischen Institutionen der Freiheitsstrafe und des modernen, d.h. auf Disziplinierung und Besserung abzielenden Gefängnisses (den Ursprung der ersteren könnte man in den oberitalienischen Städten des 12. Jahrhunderts verorten, den der letzteren im Zeitalter der von Michel Foucault so genannten Großen Transformation zwischen 1760 und 1840). Beide Institutionen - die Freiheitsstrafe wie auch das Gefängnis - bieten heute ein faszinierend widersprüchliches Bild. Besonders die Gefängnisse beeindrucken einerseits durch ihre ungebrochene Expansion als Zeichen höchster Vitalität, während sie andererseits auch schon Anzeichen schlimmen Verschleißes und unwiderruflichen Niedergangs erkennen lassen - Anzeichen, die sie laut Gilles Deleuze (1990) mit den anderen Einschließungsmilieus wie Heimen, Kasernen, Fabriken und dergleichen teilen, die durch den Übergang von der Disziplinar- zur Kontrollgesellschaft ihrer Funktionalität beraubt und damit objektiv obsolet wurden. Im Grunde, so Deleuze, spüre oder wisse heute schon jeder, "daß diese Institutionen über kurz oder lang am Ende sind. Es handelt sich nur noch darum, ihre Agonie zu verwalten und die Leute zu beschäftigen, bis die neuen Kräfte, die schon an die Türe klopfen, ihren Platz eingenommen haben."
 
Das Erfolgs-Narrativ des Gefängnisses hat eine quantitative und eine qualitative Seite. Da ist zum einen die atemberaubende Expansion: was 1790 mit dem Beschluss zur Errichtung eines Penitentiary House im Hofe des Walnut Street Gefängnisses in Philadelphia begonnen hatte und erst im Eastern State Penitentiary (1829) und dann im Pentonville Prison (1842) seine weltweit mehr als 300 mal kopierte panoptische Form finden sollte, hat sich in mehreren Schüben zu einem globalen Netz weiter entwickelt, in dem sich mittlerweile an jedem beliebigen Tag des Jahres mehr als zehn Millionen Insassen befinden - mit steigender Tendenz. Überall außerhalb Europas - zum Teil aber auch innerhalb - führt die Überfüllung von Gefängnissen einerseits und die mit der Tendenz zum autoritären Populismus einhergehende Politik der harten Hand andererseits zu großangelegten Gefängnisbauprogrammen, die dem Einsperrungswesen einschließlich seiner privatwirtschaftlichen Profiteure eine goldene Zukunft in Aussicht stellen. - Unter qualitativen Gesichtspunkten präsentiert sich das Gefängnis als Erfolgsmodell, indem es auf seine Fähigkeit zu institutionellem Lernen verweist: auf seine Fortschritte von der strengen Einzelhaft des philadelphischen Systems über das Schweigesystem von Auburn und den Stufenvollzug des irischen Progressivsystems bis hin zum Resozialisierungsvollzug mit seinen Komponenten von Individual- und Gruppentherapien, sozialem Lernen durch Lockerungen und Erprobungen aller Art, Berufsausbildung und Urlaub aus der Haft inklusive. So gesehen besteht gar kein Anlass, sich jenseits einer entschlossenen Fortsetzung von institutionellen Bau- und Lernprogrammen nach prinzipiellen Alternativen zum Gefängnis umzusehen. 
 
Doch das ist nur die eine Seite. Die andere ist die intellektuelle Entzauberung des Gefängnisses, sein Sinnverlust und der Niedergang seiner materiellen Realität durch einen zweifachen Rückfall auf frühere Entwicklungsstufen - auf die der verwahrlosten Gemeinschaftshaft einerseits und die der verrückt machenden Isolationshaft andererseits. Die entscheidende Weichenstellung erfolgte wohl schon in den 1970er Jahren und bestand in der restaurativen (statt innovativen) Reaktion auf die Abkehr von der Behandlungsideologie und den Niedergang des rehabilitativen Ideals im Strafvollzug. Innovative Kräfte in der Kriminologie wollten die damalige Krise der Einsperrung für die Überwindung der Mauern, für community treatment und Behandlung in Freiheit nutzen und das Einsperren auf eine winzige Minderheit therapiebedürftiger Gewalttäter in sozialtherapeutischen Anstalten beschränken. Doch die Machtverhältnisse, sie waren nicht danach und führten zum Sieg der zum Teil als neoklassisch bezeichneten Vergeltungs-, Abschreckungs- und Unschädlichmachungs-Programmatiken, deren gesetzgeberische Umsetzung durch Sentencing Guidelines, hohe Mindeststrafen und nach oben offene Höchststrafen die Lage schufen, vor der wir heute stehen. Nicht nur, dass die strenge Einzelhaft à la Philadelphia in Communication Management Units und Supermax Prisons à la A.D.X. Florence im US-Bundesstaat Colorado fröhliche Urständ feiert (von Guantanamo und Geheimgefängnissen in vielen Teilen der Welt einschließlich Chinas ganz zu schweigen) - das Gefängnissystem also während seines scheinbar linearen Fortschritts zu mehr Humanität und mehr Rücksicht auf die soziale Natur des Menschen in Wirklichkeit in Teilen zurückgekehrt ist zu seinen inhumanen Einzelhaft-Anfängen (nur diesmal ohne die philanthropische Gutgläubigkeit). Wir erinnern uns auch daran, dass die Quäker einst die Einzelhaft als Rettung aus der vermaledeiten Sammelhaft ansahen, der die Gefangenen bis dahin ausgesetzt gewesen waren - in all dem Gestank, den Krankheiten, der Gewalt und der Korruption, die das damalige Verwahrwesen zur Qual machte. Doch wer sich vorurteilsfrei der Realität des Gefängnisses heute nähert - der Realität, wie sie sich in den tatsächlichen Verhältnissen darstellt, denen die überwältigende Mehrheit der Gefangenen heute in Afrika, Asien und den Amerikas ausgesetzt ist - wird mit Bildern konfrontiert, die denen ähneln, die John Howard einst erschrecken ließen und zu seinem Werk motivierten. 
 
 
erband und sich dann in den Gefängnisbauten des Eastern State Penitentiary und Pentonville verbandDie Vitalität des Gefängnisses .... Was 1790 mit dem Beschluss einer philanthropischen Gesellschaft in Philadelphia (USA) zum Bau eines Gefängnishauses mit Einzelzellen begann, um der unerträglich verwahrlosten "Gemeinschaftshaft" ein Ende zu setzen - mit ihrer unzulänglichen Hygiene, ihrer Korruption und Gewalt, wie sie von John Howard (1777) für England und Wales beschrieben worden war, wie sie aber auch sonst in ganz Europa und in den jungen USA herrschte -
 
Nun steht zwar die ''Überwindung der Mauern'' (Mathiesen 1979, Lindenberg 1992) weder für heute noch für morgen auf der To-Do-Liste fortschrittlicher Bewegungen (oder gar der kritischen Kriminologie). Auch ''vom Ende des Strafvollzugs'' (Schumann et al. 1988) ist aktuell noch wenig zu bemerken. Doch wenn nicht alles täuscht, dann werden zumindest im Ausland inzwischen die Möglichkeit und Dringlichkeit der Abschaffung des Gefängnisses wieder verstärkt thematisiert - etwa in den USA (Davis 2003) und Mexiko (Gómez Jaramillo 2008), aber auch in Italien (Ferrari 2015, Pavarini & Ferrari 2018), Frankreich (Onfray et al. 2014), Großbritannien (Scott 2012, 2018) und Brasilien (Genelhú 2018). Das ist alles andere als belanglos.  


::::Cesar Beccaria, Über Verbrechen und Strafen. Livorno 1764 (dt. Ausgabe von 1966: 12)
Allein schon die radikale Infragestellung von Idee und Praxis der Freiheitsstrafe markiert einen gedanklichen Horizont von größter Bedeutung. Wo immer wir es mit rechtlich fundierten repressiven Zwangsverhältnissen zu tun haben - ob bei der Sklaverei, der Leibeigenschaft, der Entrechtung von Minderheiten oder im Bereich staatlichen Strafens - ist das alltagstranszendierende Denken, ist die abolitionistische Vorstellungskraft, ist die Pflege der abolitionistischen Phantasie eine notwendige Vorbedingung für deren Überwindung in der Realität. Nur wer es vermag, von der Arbeitshypothese der Illegitimität, der Überwindungsbedürftigkeit und der Abschaffbarkeit repressiver Verhältnisse auszugehen, wird überhaupt in der Lage sein, sich dem Anschein der Natürlichkeit und Unabänderlichkeit solcher Institutionen und damit auch der Indienstnahme durch diese zu entziehen. Mehr noch: das ''primum movens'' aller gesellschaftlichen Veränderung ist immer noch der Mensch: allein und in Gruppen, Koalitionen und Bewegungen. Sie alle können aber nur auf der Grundlage entweder von Gehorsam gegenüber Autoritäten oder von Glaubenssystemen agieren - von Überzeugungen darüber, wo ihre Interessen liegen, aber auch von Überzeugungen in Bezug auf die Beschaffenheit der Gesellschaft, in der sie leben möchten. So wie es ohne das utopische Denken der frühen Abolitionisten von Thomas Clarkson bis Elijah Lovejoy keinen Abraham Lincoln gegeben hätte, so halten auch Traktate wie die von Cathérine Baker (1984) und Manifeste wie das von Michel Onfray et al. (2014) die Tür der Geschichte offen dafür, dass die Welt, in der wir leben, sich ihrer objektiv schon lange vorhandenen Optionen auch subjektiv bewusst werde und sie damit dann auch zur Realität mache.


::... das Gefängnis, das Einschließungsmilieu schlechthin (...). Wir befinden uns in einer allgemeinen Krise aller Einschließungsmilieus (...). Eine Reform nach der anderen wird (...) für notwendig erklärt (...). Aber jeder weiß, daß diese Institutionen über kurz oder lang am Ende sind. Es handelt sich nur noch darum, ihre Agonie zu verwalten und die Leute zu beschäftigen, bis die neuen Kräfte, die schon an die Türe klopfen, ihren Platz eingenommen haben. Die Kontrollgesellschaften sind dabei, die Disziplinargesellschaften abzulösen.
Die Geschichte der abolitionistischen Kämpfe ist reich an Beispielen für das politische Potential transzendierend-antizipierenden Denkens. Zu einer Zeit, in der die Sklaverei noch als unabschaffbar und Abolitionisten als Spinner galten, war es - um nur einen Fall zu nennen - die beharrliche Dekonstruktion der die Sklaverei rechtfertigenden Diskurse durch Thomas Clarkson (dessen lateinische Dissertation in Cambridge einen Preis gewann), die ihm überhaupt erst die Energie und Überzeugungskraft verlieh, Mitstreiter zu gewinnen und sein Leben in den Dienst jener zunächst so utopisch erscheinenden Forderung nach dem Ende der Sklaverei zu stellen - und dieser Sache damit national wie international eine Überzeugungskraft zu verleihen, die gegen größte Widerstände und nach zahlreichen vergeblichen Anläufen zu dem zunächst noch fast undenkbar erscheinenden Erfolg führen sollte (Hochschild 2007).  


::::Gilles Deleuze, Postskriptum über die Kontrollgesellschaften. L'autre journal, Nr. I, Mai 1990.
Aus der Geschichte des Kampfes gegen den transatlantischen Sklavenhandel lässt sich für unser Thema vor allem eines lernen: Repressive Institutionen können so obsolet sein wie sie wollen - von alleine werden sie nie weichen. Dazu bedarf es zunächst und vor allem der Dekonstruktion ihrer legitimierenden Narrative. Im Fall des Strafvollzugs sind das die Geschichten vom quantitativen und qualitativen Erfolg der Institution. Und vom Strafvollzug als notwendigem Übel. Auf den ersten Blick sind alle drei nicht leicht zu widerlegen. Denn es stimmt ja: der moderne Strafvollzug (d.h. die um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert religiös-humanistisch begründete und auf die Besserung der Gefangenen abzielende Sanktionsform) war und ist ein gigantischer organisatorischer Erfolg: was um 1795 mit einigen wenigen Zellen in Philadelphia (USA) begann, ist heute ein weltumspannendes Gefängnissystem mit über zehn Millionen Insassen an jedem beliebigen Tag des Jahres. Das sind mehr als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Kein Wunder, möchte man denken, dass die weltweite Nachfrage nach Gefängnisplätzen zu immer größeren Neubauprogrammen führt und dass der Staat sich mancherorts inzwischen auch der zusätzlichen Unterstützung durch private Gefängnis-Unternehmen zu versichern sucht. In qualitativer Hinsicht präsentiert sich der Strafvollzug als ein lernfähiges System mit einer tadellosen Humanisierungsgeschichte: immerhin erkannte man den Irrtum, der in der anfänglichen Hoffnung auf Besserung durch strenge Einzelhaft lag, immerhin kam dann das auburnsche System, das irische Progressivsystem und der Einzug des Behandlungsgedankens und der Resozialisierung bis hin zu sozialtherapeutischen Abteilungen und Anstalten, halboffenen und offenen Formen des Vollzugs. Was will man mehr? Von Unmenschlichkeit keine Spur. Und worin, bitte schön, sollte denn die Alternative zum Gefängnis bestehen? 


Für die kritische Kriminologie steht die Abschaffung der Gefängnisse nicht auf der praktisch-politischen Tagesordnung. Wohl aber stellt sie einen passenden gedanklichen Horizont dar, um Entwicklungen einordnen und vollzugspolitische Ideen entwickeln oder bewerten zu können. Wo auch immer wir es mit rechtlich fundierten repressiven Zwangsverhältnissen zu tun haben (ob bei der Sklaverei, der Leibeigenschaft, der Entrechtung von Minderheiten oder im Bereich staatlichen Strafens): nur wer implizit oder explizit abolitionistisch denkt, d.h. wer es vermag, von der Arbeitshypothese der Illegitimität, der Überwindungsbedürftigkeit und der Abschaffbarkeit solcher Verhältnisse auszugehen, wird in der Lage sein, sich der Indienstnahme durch den Status Quo und dem schließlichen Aufgehen in ihm zu entziehen. Mehr noch: das ''primum movens'' aller gesellschaftlichen Veränderung ist immer noch der Mensch, sind Gruppen, Koalitionen, Bewegungen, die auf der Grundlage von Glaubenssystemen agieren - von Überzeugungen darüber, wo ihre Interessen liegen, aber auch von Überzeugungen in Bezug auf Ideale. Thomas Clarkson als der eigentliche Motor der britischen Anti-Sklavenhandels-Bewegung hatte zunächst gründlichst über die theoretische Frage nachgedacht, ob es gerechtfertigt sein könne, andere Menschen zu versklaven (und mit seiner lateinischen Dissertation über dieses Thema im Jahre 1785 einen Preis der Universität Cambridge gewonnen), bevor er zwei Jahre später mit elf weiteren Gesinnungsgenossen die Gruppe gründete, die Jahrzehnte später das eigentlich unerreichbar erscheinende Ziel erreichen sollte.
Die Vorstellung vom quantitativen Erfolg des Gefängnisses lässt sich am einfachsten widerlegen. Denn die Nachfrage nach Haftplätzen kommt ja bekanntlich gerade nicht von denen, die dort resozialisiert werden sollen, sondern ist ein artifizielles Produkt der Definition und Verarbeitung von Kriminalität - nicht zuletzt Folge der Ineffektivität der Haft im Hinblick auf das künftige Legalverhalten der Gefangenen. Besonders unbarmherzige Gesellschaften - besonders solche mit einer markanten Sklavenhalter-Vergangenheit wie zum Beispiel die USA und Brasilien - pflegen harte und sozial exkludierende, also die Rückfälligkeit begünstigende Haftstrafen zu verhängen und damit einen sich selbst verstärkenden Mechanismus der Produktion und Reproduktion von immer höheren Gefangenenzahlen in Gang zu setzen. Das wuchernde Wachstum des Gefängnissystems in solchen Staaten ist ein Zeichen für mangelnde soziale Solidarität, für das Weiterwirken alter Rassen- und Klassenspaltungen und vieles mehr - aber kein Erfolgsnachweis in irgendeinem vernünftigen Sinne. Im Gegenteil: hohe Inhaftierungsraten sind immer auch Indizien für das Nicht-Funktionieren des Gefängnissystems.  


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Was die Vorstellung vom Gefängnis als einem zunehmend humaneren System angeht, so lohnt es sich, den Blick auf das Gesamtsystem und seine Entwicklung zu richten. Das Gesamtsystem des Gefängnisses besteht aus den Anstalten in Australien, Europa, Afrika, Asien und den Amerikas, wobei allerdings Australien und Europa als untypische und quantitativ eher unbedeutende Randbezirke außen vor bleiben können. Die gelebte Realität des Gefängnisses - die von der überwältigenden Mehrheit der Millionen Insassen erlebte und erlittene Realität - ist das, was sich in den üblichen afrikanischen, asiatischen und amerikanischen Gefängnissen abspielt, was dort tagtäglich tatsächlich passiert. Und das hat mit Humanisierung und linearer Höherentwicklung nichts zu tun. Eher schon mit dem Bild eines sich schließenden Kreises. Die Quäker hatten einst das Zellensystem der Einzelhaft als Reaktion auf die unhygienischen, durch Korruption, Gewalt und Elend gekennzeichneten Bedingungen der undifferenzierten Gemeinschaftshaft erfunden, die John Howard (1777) so eindrucksvoll beschrieben hatte. John Howard war damals der beste Kenner der Verhältnisse, hatte er doch am Ende seines Lebens rund 80 000 Kilometer zurück gelegt. Korruptionscheint sich alles in einem Teufelskreis zu bewegen, wenn nicht sogar in zwei. Erstens ist man da wieder dort angelangt, wo John Howard einst begann: bei der Massenverwahrung ohne Sinn und Verstand, ohne Anspruch auf Resozialisierung und ohne Empathie. Gestank, Misshandlung, Enge und Gewalt, die der Beschreibung spotten - in Afrika und Asien, in Lateinamerika und auf eigene Art auch in der ''mass incarceration'' in den USA. Hier schließt sich der Kreis von der Skandalisierung der bloßen Verwahrung im späten 18. Jahrhundert über das ''rehabilitative ideal'' und dessen Niedergang (Allen 1981) zurück zur kümmerungsbefreiten Massenverwahrung. Zweitens schließt sich aber auch der Kreis der Einzelhaft: das ''solitary system''####, Wir sind aber nicht nur wieder dort, wo alles begann, sondern selbst die Geschichte der zunehmenden Liberalisierung des pennsylvanischen Vollzugs wird hier brutal entmystifiziert. Sowohl in den Kerkern Afrikas und Asiens als auch im ultratechnizistischen Strafvollzug der USA ist seit einigen Jahrzehnten zu bemerken, wie sich auch hier der Kreis zu schließen beginnt. Wer in armen Ländern das Pech hat, überhaupt noch als Individuum wahrgenommen zu werden, den erwarten nur allzu häufig Extraqualen wie im Black Beach Gefängnis von Äquatorialguinea im südsaharischen Afrika - systematische Folter und die Versagung von Körperhygiene und ärztlicher Hilfe, ununterbrochener angeketteter Zellenaufenthalt und Unterversorgung mit Nahrung bis zum Verhungern (einige der Gefangenen sitzen dort ein, weil sie 2004 an einem Putschversuch gegen Präsidenten des Landes, einen ehemaligen Leiter genau dieser Anstalt, beteiligt waren). Und wer in den USA nicht als Nummer in der Massenverwahrung landet, den erwartet die Heimsuchung der Isolationsfolter in Supermax Prisons und den sogenannten CMUs, den Communication Management Units. Da ist sie wieder: die Einzelhaft pur und grausam, nur diesmal ohne die gutwillige Naivität ihrer damaligen Erfinder - diesmal auch als Folter gemeint.


ie Behauptung eines Fortschritts im Strafvollzug Erfolgsgeschichte spielt sich das, was das Gefängnis heute in Wirklichkeit ist, wo also die weitaus meisten Gefangenen sitzen
Vor 50 Jahren wehte ein frischer und wohlgemuter Reformwind durch die Korridore der Justizministerien: alte Zöpfe wollte man abschneiden, entbehrliche Gesetze streichen und den Strafvollzug durch Behandlungsmaßnahmen aller Art humanisieren. Etwas weiter links davon dachte man auch schon ans Abschaffen. Und wie man es auch drehen oder wenden mochte: die Zukunft schien jedenfalls in der Überwindung des Verwahrvollzugs und einem Bedeutungsverlust des Gefängnisses zu liegen. Gab es nicht schon Staaten - Nachbarstaaten! - in denen die Gefangenenraten schon unter 30, wenn nicht sogar unter 20 Gefangene auf jeweils 100 000 Einwohner gesunken waren? Da bedurfte es nur wenig Phantasie, um sich das Ende einer Epoche vorzustellen: das Ende der Freiheitsstrafe - und den Beginn einer neuen Zeit. Einer Zeit der Behandlung in Freiheit. Wer für das community treatment noch nicht in Frage käme, könnte und würde wohl in krankenhausähnlichen forensischen Behandlungszentren untergebracht werden, alles andere ginge ambulant.  
Vor 50 Jahren wehte ein frischer und wohlgemuter Reformwind durch die Korridore der Justizministerien: alte Zöpfe wollte man abschneiden, entbehrliche Gesetze streichen und den Strafvollzug durch Behandlungsmaßnahmen aller Art humanisieren. Etwas weiter links davon dachte man auch schon ans Abschaffen. Und wie man es auch drehen oder wenden mochte: die Zukunft schien jedenfalls in der Überwindung des Verwahrvollzugs und einem Bedeutungsverlust des Gefängnisses zu liegen. Gab es nicht schon Staaten - Nachbarstaaten! - in denen die Gefangenenraten schon unter 30, wenn nicht sogar unter 20 Gefangene auf jeweils 100 000 Einwohner gesunken waren? Da bedurfte es nur wenig Phantasie, um sich das Ende einer Epoche vorzustellen: das Ende der Freiheitsstrafe - und den Beginn einer neuen Zeit. Einer Zeit der Behandlung in Freiheit. Wer für das community treatment noch nicht in Frage käme, könnte und würde wohl in krankenhausähnlichen forensischen Behandlungszentren untergebracht werden, alles andere ginge ambulant.  


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== Literatur ==
== Literatur ==
*Allen, Francis A. (1981) The Decline of the Rehabilitative Ideal: Penal Policy and Social Purpose. New Haven: Yale University Press


*Davis, Angela Y. Are Prisons Obsolete?  
*Braithwaite, Johne (2001) Crime in a Convict Republic. Modern Law Review 64(1):11 - 50.
*Schumann, Karl (1988) Eine Gesellschaft ohne Gefängnisse, in: Karl F. Schumann, Heinz Steinert, Michael Voß, Hg., Vom Ende des Stra
*Davis, Angela Y. Are Prisons Obsolete?
*Scott, David (2012) Why Prison?  
*Deleuze, Gilles (1990) Postskriptum über die Kontrollgesellschaften. L'autre journal, Nr. I, Mai.
 
*Gómez Jaramillo, Alejandro (2008) Un mundo sin cárceles es posible. México: Ediciones Coyoacán
*Hochschild, Adam (2007) Sprengt die Ketten. Der entscheidende Kampf um die Abschaffung der Sklaverei. Stuttgart: Klett-Cotta.
*Lindenberg, Michael (1992) Die Überwindung der Mauern: das elektronische Halsband. München: SPAK.
*[http://quakerservice.ca/wp-content/uploads/2011/05/CYM-Minute-on-Prison-Abolition.pdf Minute on Prison Abolition (1981) Minute on Prison Abolition (Minute 93). Approved by Canadian Yearly Meeting of the Religious Society of Friends in 1981].
*[http://www.x-pressed.org/?xpd_article=france-for-the-abolition-of-every-prison-and-the-logic-of-incarceration Onfray, Michel et al. (2014) Manifesto for the Abolition of Every Prison and the Logic of Incarceration]
*Schumann, Karl (1988) Eine Gesellschaft ohne Gefängnisse, in: Karl F. Schumann, Heinz Steinert, Michael Voß, Hg., Vom Ende des Strafvollzugs.
*Scott, David (2012) Why Prison? Cambridge: Cambridge University Press
*Scott, David (2018) Against Imprisonment: An Anthology of Abolitionist Essays. Waterside Press


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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*[[Frank Tannenbaum]]
*[[Frank Tannenbaum]]
*[[Gilles Deleuze]]
*[[Gilles Deleuze]]
Wie ist es nun um die Freiheitsstrafe bestellt? Wie steht es um die Argumente, die sich gegen sie auffahren lassen? Wie steht es um die Chance ihrer Abschaffung? Und vor allem: müsste man sich nicht jetzt schon überlegen, was an ihre Stelle treten könnte/sollte? Was sagt die kritische Kriminologie? Was könnte, was müsste sie sagen?
::Jede Strafe, die nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, sagt der große Montesquieu, ist tyrannisch; ein Satz, der wie folgt sich verallgemeinern lässt: jeder Akt der Herrschaft eines Menschen über einen Menschen, der nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, ist tyrannisch.
::::Cesar Beccaria, Über Verbrechen und Strafen. Livorno 1764 (dt. Ausgabe von 1966: 12)
Cathérine Baker: Pourquoi ... ? - It's not the time to talk about it ...
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