Abschaffung der Gefängnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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Rund drei Jahrzehnt ist es her, dass Gilles Deleuze erklärte: "Wir befinden uns in einer allgemeinen Krise aller Einschließungsmilieus" - und damit natürlich auch in einer Krise des Gefängnisses, des Einschließungsmilieus "schlechthin". Eine Reform nach der anderen werde für notwendig erklärt: "Aber jeder weiß, daß diese Institutionen über kurz oder lang am Ende sind. Es handelt sich nur noch darum, ihre Agonie zu verwalten und die Leute zu beschäftigen, bis die neuen Kräfte, die schon an die Türe klopfen, ihren Platz eingenommen haben." Die Kontrollgesellschaften, so Deleuze (1990), seien schon längst dabei, die Disziplinargesellschaften abzulösen.


::Wir befinden uns in einer allgemeinen Krise aller Einschließungsmilieus (...). Eine Reform nach der anderen wird (...) für notwendig erklärt (...). Aber jeder weiß, daß diese Institutionen über kurz oder lang am Ende sind. Es handelt sich nur noch darum, ihre Agonie zu verwalten und die Leute zu beschäftigen, bis die neuen Kräfte, die schon an die Türe klopfen, ihren Platz eingenommen haben. Die Kontrollgesellschaften sind dabei, die Disziplinargesellschaften abzulösen.
Nun steht zwar die ''Überwindung der Mauern'' (Mathiesen 1979, Lindenberg 1992) weder für heute noch für morgen auf der To-Do-Liste fortschrittlicher Bewegungen (oder gar der kritischen Kriminologie). Auch ''vom Ende des Strafvollzugs'' (Schumann et al. 1988) ist aktuell noch wenig zu bemerken. Doch wenn nicht alles täuscht, dann werden zumindest im Ausland inzwischen die Möglichkeit und Dringlichkeit der Abschaffung des Gefängnisses wieder verstärkt thematisiert - etwa in den USA (Davis 2003) und Mexiko (Gómez Jaramillo 2008), aber auch in Italien (Ferrari 2015, Pavarini & Ferrari 2018), Frankreich (Onfray et al. 2014), Großbritannien (Scott 2012, 2018) und Brasilien (Genelhú 2018). Das ist alles andere als belanglos.  


::::Gilles Deleuze, Postskriptum über die Kontrollgesellschaften. L'autre journal, Nr. I, Mai 1990.
Allein schon die radikale Infragestellung von Idee und Praxis der Freiheitsstrafe markiert einen gedanklichen Horizont von größter Bedeutung. Wo immer wir es mit rechtlich fundierten repressiven Zwangsverhältnissen zu tun haben - ob bei der Sklaverei, der Leibeigenschaft, der Entrechtung von Minderheiten oder im Bereich staatlichen Strafens - ist das alltagstranszendierende Denken, ist die abolitionistische Vorstellungskraft, ist die Pflege der abolitionistischen Phantasie eine notwendige Vorbedingung für deren Überwindung in der Realität. Nur wer es vermag, von der Arbeitshypothese der Illegitimität, der Überwindungsbedürftigkeit und der Abschaffbarkeit repressiver Verhältnisse auszugehen, wird überhaupt in der Lage sein, sich dem Anschein der Natürlichkeit und Unabänderlichkeit solcher Institutionen und damit auch der Indienstnahme durch diese zu entziehen. Mehr noch: das ''primum movens'' aller gesellschaftlichen Veränderung ist immer noch der Mensch: allein und in Gruppen, Koalitionen und Bewegungen. Sie alle können aber nur auf der Grundlage entweder von Gehorsam gegenüber Autoritäten oder von Glaubenssystemen agieren - von Überzeugungen darüber, wo ihre Interessen liegen, aber auch von Überzeugungen in Bezug auf die Beschaffenheit der Gesellschaft, in der sie leben möchten.


Das Gefängnis ist das Einschließungsmilieu schlechthin. Die ''Überwindung der Mauern'' (Mathiesen 1979, Lindenberg 1992) steht zwar weder für heute noch für morgen auf der To-Do-Liste der kritischen Kriminologie. Auch ''vom Ende des Strafvollzugs'' (Schumann et al. 1988) ist wenig zu bemerken. Doch immerhin tut sich etwas in der Literatur: Möglichkeit und Dringlichkeit seiner Abschaffung werden mittlerweile wieder verstärkt thematisiert - in den USA (Davis 2003) und Mexiko (Gómez Jaramillo 2008), aber auch in Italien (Ferrari 2015, Pavarini & Ferrari 2018), Frankreich (Onfray et al. 2014), Großbritannien (Scott 2012, 2018) und Brasilien (Genelhú 2018). Das ist alles andere als belanglos.  
Die Geschichte der abolitionistischen Kämpfe ist reich an Beispielen für das politische Potential transzendierend-antizipierenden Denkens. Zu einer Zeit, in der die Sklaverei noch als unabschaffbar und Abolitionisten als Spinner galten, war es - um nur einen Fall zu nennen - die beharrliche Dekonstruktion der die Sklaverei rechtfertigenden Diskurse durch Thomas Clarkson (dessen lateinische Dissertation in Cambridge einen Preis gewann), die ihm überhaupt erst die Energie und Überzeugungskraft verlieh, Mitstreiter zu gewinnen und sein Leben in den Dienst jener zunächst so utopisch erscheinenden Forderung nach dem Ende der Sklaverei zu stellen - und dieser Sache damit national wie international eine Überzeugungskraft zu verleihen, die gegen größte Widerstände und nach zahlreichen vergeblichen Anläufen zu dem zunächst noch fast undenkbar erscheinenden Erfolg führen sollte (Hochschild 2007).  


Denn allein schon die radikale Infragestellung von Idee und Praxis der Freiheitsstrafe markiert einen gedanklichen Horizont von größter Bedeutung. Wo immer wir es mit rechtlich fundierten repressiven Zwangsverhältnissen zu tun haben - ob bei der Sklaverei, der Leibeigenschaft, der Entrechtung von Minderheiten oder im Bereich staatlichen Strafens - ist das alltagstranszendierende Denken, ist die abolitionistische Vorstellungskraft, die Pflege der abolitionistischen Phantasie, ''condition sine qua non'' für deren Überwindung. Nur wer abolitionistisch zu denken sich traut, d.h., wer es vermag, von der Arbeitshypothese der Illegitimität, der Überwindungsbedürftigkeit und der Abschaffbarkeit repressiver Verhältnisse auszugehen, wird überhaupt in der Lage sein, sich dem Anschein der Natürlichkeit und Unabänderlichkeit solcher Institutionen und damit auch der Indienstnahme durch diese zu entziehen. Mehr noch: das ''primum movens'' aller gesellschaftlichen Veränderung ist immer noch der Mensch, sind Gruppen, Koalitionen und Bewegungen. Sie alle können aber nur auf der Grundlage entweder von Gehorsam gegenüber Autoritäten oder von Glaubenssystemen agieren - von Überzeugungen darüber, wo ihre Interessen liegen, aber auch von Überzeugungen in Bezug auf die Beschaffenheit der Gesellschaft, in der sie leben möchten. Die Geschichte der abolitionistischen Kämpfe ist reich an Beispielen für das politische Potential eines solchen transzendierenden und antizipierenden Denkens. Zu einer Zeit, in der die Sklaverei noch als unabschaffbar und Abolitionisten als Spinner galten, war es - um nur einen Fall zu nennen - die beharrliche Dekonstruktion der die Sklaverei rechtfertigenden Diskurse durch Thomas Clarkson (dessen lateinische Dissertation in Cambridge einen Preis gewann), die ihm überhaupt erst die Energie und Überzeugungskraft verlieh, Mitstreiter zu gewinnen und sein Leben in den Dienst jener zunächst so utopisch erscheinenden Forderung nach dem Ende der Sklaverei zu stellen - und dieser Sache damit national wie international eine Überzeugungskraft zu verleihen, die gegen größte Widerstände und nach zahlreichen vergeblichen Anläufen dann doch zum Erfolg führte (Hochschild 2007).
Aus der Geschichte des Kampfes gegen den transatlantischen Sklavenhandel lässt sich für unser Thema vor allem eines lernen: Repressive Institutionen können so obsolet sein wie sie wollen - von alleine werden sie nie weichen. Dazu bedarf es zunächst und vor allem der Dekonstruktion ihrer legitimierenden Narrative. Im Fall des Strafvollzugs sind das die Geschichten vom quantitativen und qualitativen Erfolg der Institution. Und vom Strafvollzug als notwendigem Übel. Auf den ersten Blick sind alle drei nicht leicht zu widerlegen. Denn es stimmt ja: der moderne Strafvollzug (d.h. die um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert religiös-humanistisch begründete und auf die Besserung der Gefangenen abzielende Sanktionsform) war und ist ein gigantischer organisatorischer Erfolg: was um 1795 mit einigen wenigen Zellen in Philadelphia (USA) begann, ist heute ein weltumspannendes Gefängnissystem mit über zehn Millionen Insassen an jedem beliebigen Tag des Jahres. Kein Wunder, möchte man denken, dass die weltweite Nachfrage nach Gefängnisplätzen zu immer größeren Neubauprogrammen führt und dass der Staat sich mancherorts inzwischen auch der zusätzlichen Unterstützung durch private Gefängnis-Unternehmen zu versichern sucht. In qualitativer Hinsicht präsentiert sich der Strafvollzug als ein lernfähiges System mit einer tadellosen Humanisierungsgeschichte: immerhin erkannte man den Irrtum, der in der anfänglichen Hoffnung auf Besserung durch strenge Einzelhaft lag, immerhin kam dann das auburnsche System, das irische Progressivsystem und der Einzug des Behandlungsgedankens und der Resozialisierung bis hin zu sozialtherapeutischen Abteilungen und Anstalten, halboffenen und offenen Formen des Vollzugs. Was will man mehr? Von Unmenschlichkeit keine Spur. Und worin, bitte schön, sollte denn die Alternative zum Gefängnis bestehen? 


Wie ist es nun um die Freiheitsstrafe bestellt? Wie steht es um die Argumente, die sich gegen sie auffahren lassen? Wie steht es um die Chance ihrer Abschaffung? Und vor allem: müsste man sich nicht jetzt schon überlegen, was an ihre Stelle treten könnte/sollte? Was sagt die kritische Kriminologie? Was könnte, was müsste sie sagen?
Einerseits weist die moderne Freiheitsstrafe - also die um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert religiös-humanistisch begründete und auf die Besserung der Gefangenen abzielende Sanktionsform - alle Elemente einer großen Erfolgsgeschichte auf. In quantitativer Hinsicht sowieso. Denn was um 1795 mit einigen wenigen Zellen in Philadelphia (USA) begann, hat sich über die ganze Welt verbreitet und umfasst heute an jedem beliebigen Tag des Jahres mehr als zehn Millionen Menschen. Aber auch in qualitativer Hinsicht. Denn allem Anschein nach haben wir es hier ja mit einem durch kontinuierliche Evaluationen und Reformanstrengungen lernenden System zu tun, das sich von der irrigen Hoffnung auf Besserung durch strenge Einzelhaft zu befreien und in großen Schritten bis zum modernen Resozialisierungs-Vollzug mit seinen vielen Lockerungen und Eingliederungshilfen zu entwickeln wusste. Kein Wunder, möchte man denken, dass die weltweite Nachfrage nach Gefängnisplätzen zu immer größeren Neubauprogrammen führt und dass der Staat sich mancherorts inzwischen auch der zusätzlichen Unterstützung durch private Gefängnis-Unternehmen zu versichern sucht.


Andererseits muss der Blick auf die globale Realität des Strafvollzugs ernüchtern. Denn im Weltmaßstab spielen die Gefängnisse in Europa und Australien eine untergeordnete, diejenigen in Afrika, Asien und den Amerikas hingegen die entscheidende Rolle, weil sie es sind, in denen sich die überwältigende Mehrheit der Gefangenen befindet. Es ist das Ensemble der afrikanischen, asiatischen und amerikanischen Gefängnisse, das das Bild, die Realität und das Wesen des Strafvollzugs der Gegenwart ausmacht. Und dort sieht alles anders aus. Vor allem passt dort das Schema von Fortschritt und Humanisierung nicht. Eher schon scheint sich alles in einem Teufelskreis zu bewegen, wenn nicht sogar in zwei. Erstens ist man da wieder dort angelangt, wo John Howard einst begann: bei der Massenverwahrung ohne Sinn und Verstand, ohne Anspruch auf Resozialisierung und ohne Empathie. Gestank, Misshandlung, Enge und Gewalt, die der Beschreibung spotten - in Afrika und Asien, in Lateinamerika und auf eigene Art auch in der ''mass incarceration'' in den USA. Hier schließt sich der Kreis von der Skandalisierung der bloßen Verwahrung im späten 18. Jahrhundert über das ''rehabilitative ideal'' und dessen Niedergang (Allen 1981) zurück zur kümmerungsbefreiten Massenverwahrung. Zweitens schließt sich aber auch der Kreis der Einzelhaft: das ''solitary system''####, Wir sind aber nicht nur wieder dort, wo alles begann, sondern selbst die Geschichte der zunehmenden Liberalisierung des pennsylvanischen Vollzugs wird hier brutal entmystifiziert. Sowohl in den Kerkern Afrikas und Asiens als auch im ultratechnizistischen Strafvollzug der USA ist seit einigen Jahrzehnten zu bemerken, wie sich auch hier der Kreis zu schließen beginnt. Wer in armen Ländern das Pech hat, überhaupt noch als Individuum wahrgenommen zu werden, den erwarten nur allzu häufig Extraqualen wie im Black Beach Gefängnis von Äquatorialguinea im südsaharischen Afrika - systematische Folter und die Versagung von Körperhygiene und ärztlicher Hilfe, ununterbrochener angeketteter Zellenaufenthalt und Unterversorgung mit Nahrung bis zum Verhungern (einige der Gefangenen sitzen dort ein, weil sie 2004 an einem Putschversuch gegen Präsidenten des Landes, einen ehemaligen Leiter genau dieser Anstalt, beteiligt waren). Und wer in den USA nicht als Nummer in der Massenverwahrung landet, den erwartet die Heimsuchung der Isolationsfolter in Supermax Prisons und den sogenannten CMUs, den Communication Management Units. Da ist sie wieder: die Einzelhaft pur und grausam, nur diesmal ohne die gutwillige Naivität ihrer damaligen Erfinder - diesmal auch als Folter gemeint.
Andererseits muss der Blick auf die globale Realität des Strafvollzugs ernüchtern. Denn im Weltmaßstab spielen die Gefängnisse in Europa und Australien eine untergeordnete, diejenigen in Afrika, Asien und den Amerikas hingegen die entscheidende Rolle, weil sie es sind, in denen sich die überwältigende Mehrheit der Gefangenen befindet. Es ist das Ensemble der afrikanischen, asiatischen und amerikanischen Gefängnisse, das das Bild, die Realität und das Wesen des Strafvollzugs der Gegenwart ausmacht. Und dort sieht alles anders aus. Vor allem passt dort das Schema von Fortschritt und Humanisierung nicht. Eher schon scheint sich alles in einem Teufelskreis zu bewegen, wenn nicht sogar in zwei. Erstens ist man da wieder dort angelangt, wo John Howard einst begann: bei der Massenverwahrung ohne Sinn und Verstand, ohne Anspruch auf Resozialisierung und ohne Empathie. Gestank, Misshandlung, Enge und Gewalt, die der Beschreibung spotten - in Afrika und Asien, in Lateinamerika und auf eigene Art auch in der ''mass incarceration'' in den USA. Hier schließt sich der Kreis von der Skandalisierung der bloßen Verwahrung im späten 18. Jahrhundert über das ''rehabilitative ideal'' und dessen Niedergang (Allen 1981) zurück zur kümmerungsbefreiten Massenverwahrung. Zweitens schließt sich aber auch der Kreis der Einzelhaft: das ''solitary system''####, Wir sind aber nicht nur wieder dort, wo alles begann, sondern selbst die Geschichte der zunehmenden Liberalisierung des pennsylvanischen Vollzugs wird hier brutal entmystifiziert. Sowohl in den Kerkern Afrikas und Asiens als auch im ultratechnizistischen Strafvollzug der USA ist seit einigen Jahrzehnten zu bemerken, wie sich auch hier der Kreis zu schließen beginnt. Wer in armen Ländern das Pech hat, überhaupt noch als Individuum wahrgenommen zu werden, den erwarten nur allzu häufig Extraqualen wie im Black Beach Gefängnis von Äquatorialguinea im südsaharischen Afrika - systematische Folter und die Versagung von Körperhygiene und ärztlicher Hilfe, ununterbrochener angeketteter Zellenaufenthalt und Unterversorgung mit Nahrung bis zum Verhungern (einige der Gefangenen sitzen dort ein, weil sie 2004 an einem Putschversuch gegen Präsidenten des Landes, einen ehemaligen Leiter genau dieser Anstalt, beteiligt waren). Und wer in den USA nicht als Nummer in der Massenverwahrung landet, den erwartet die Heimsuchung der Isolationsfolter in Supermax Prisons und den sogenannten CMUs, den Communication Management Units. Da ist sie wieder: die Einzelhaft pur und grausam, nur diesmal ohne die gutwillige Naivität ihrer damaligen Erfinder - diesmal auch als Folter gemeint.
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*Allen, Francis A. (1981) The Decline of the Rehabilitative Ideal: Penal Policy and Social Purpose. New Haven: Yale University Press
*Allen, Francis A. (1981) The Decline of the Rehabilitative Ideal: Penal Policy and Social Purpose. New Haven: Yale University Press
*Davis, Angela Y. Are Prisons Obsolete?
*Davis, Angela Y. Are Prisons Obsolete?
*Deleuze, Gilles (1990) Postskriptum über die Kontrollgesellschaften. L'autre journal, Nr. I, Mai.
*Gómez Jaramillo, Alejandro (2008) Un mundo sin cárceles es posible. México: Ediciones Coyoacán
*Gómez Jaramillo, Alejandro (2008) Un mundo sin cárceles es posible. México: Ediciones Coyoacán
*Hochschild, Adam (2007) Sprengt die Ketten. Der entscheidende Kampf um die Abschaffung der Sklaverei. Stuttgart: Klett-Cotta.
*Hochschild, Adam (2007) Sprengt die Ketten. Der entscheidende Kampf um die Abschaffung der Sklaverei. Stuttgart: Klett-Cotta.
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*[[Frank Tannenbaum]]
*[[Frank Tannenbaum]]
*[[Gilles Deleuze]]
*[[Gilles Deleuze]]
Wie ist es nun um die Freiheitsstrafe bestellt? Wie steht es um die Argumente, die sich gegen sie auffahren lassen? Wie steht es um die Chance ihrer Abschaffung? Und vor allem: müsste man sich nicht jetzt schon überlegen, was an ihre Stelle treten könnte/sollte? Was sagt die kritische Kriminologie? Was könnte, was müsste sie sagen?


::Jede Strafe, die nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, sagt der große Montesquieu, ist tyrannisch; ein Satz, der wie folgt sich verallgemeinern lässt: jeder Akt der Herrschaft eines Menschen über einen Menschen, der nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, ist tyrannisch.  
::Jede Strafe, die nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, sagt der große Montesquieu, ist tyrannisch; ein Satz, der wie folgt sich verallgemeinern lässt: jeder Akt der Herrschaft eines Menschen über einen Menschen, der nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, ist tyrannisch.  


::::Cesar Beccaria, Über Verbrechen und Strafen. Livorno 1764 (dt. Ausgabe von 1966: 12)
::::Cesar Beccaria, Über Verbrechen und Strafen. Livorno 1764 (dt. Ausgabe von 1966: 12)
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