Abolizionismo 2.1: Unterschied zwischen den Versionen

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*Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt.
*Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt.
*In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).
*In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).
*2013 wurden zwingend vorgeschriebene Todesurteile in folgenden sechs Staaten verhängt: Iran, Kenia, Malaysia, Nigeria, Pakistan und Singapur. Eine Verurteilung in Folge der obligatorischen Todesstrafe ist mit Menschenrechtsprinzipien unvereinbar, da sie die persönlichen Umstände eines Angeklagten oder die speziellen Umstände einer Straftat nicht berücksichtigen.
*2013 wurden zwingend vorgeschriebene Todesurteile in folgenden sechs Staaten verhängt: Iran, Kenia, Malaysia, Nigeria, Pakistan und Singapur. Eine Verurteilung in Folge der obligatorischen Todesstrafe ist mit Menschenrechtsprinzipien unvereinbar.
*Unter Missachtung des Völkerrechts wurde 2013 der Anwendungsbereich der Todesstrafe in Ländern wie Algerien, Bahrain, Bangladesch, Indien, Nigeria, Papua-Neuguinea, Sudan und den USA (Bundesstaat Mississippi) ausgeweitet.
*Minderjährige. Trotz völkerrechtlichen Verbots wurden seit 1990 von 9 Staaten auch Minderjährige zum Tode verurteilt und hingerichtet (China, Iran, Jemen, Nigeria, DR Kongo, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan und USA). Die USA verboten das seit 1.3.2005. Seit 2009 wurden Minderjährige in Iran, Saudi-Arabien und Sudan hingerichtet (möglicherweise aber auch anderswo wie z.B. im Jemen, in Pakistan, China ... ).
*Vier Staaten – Indonesien, Kuwait, Nigeria und Vietnam – nahmen 2013 Hinrichtungen wieder auf. In Kuwait hatte seit 2007 der Vollzug der Todesstrafe geruht, in Nigeria seit 2006. Indonesien beendete eine vierjährige Phase ohne Exekutionen. In Vietnam währte die Unterbrechung mehr als 18 Monate.
 
*In manchen Staaten (Saudi-Arabien) werden auch Minderjährige hingerichtet. Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Menschen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften. Mehr als 110 Staaten haben Gesetze erlassen, die ausdrücklich die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ausschließen oder es kann davon ausgegangen werden, dass solche Hinrichtungen dort verboten sind, weil die betreffenden Staaten einem oder mehreren der oben genannten Abkommen beigetreten sind. Seit 1990 sind Amnesty International neun Staaten weltweit bekannt geworden, die straffällige Jugendliche hingerichtet haben: China, Iran, Jemen, Nigeria, DR Kongo, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan und die USA. Die USA haben diese Praxis seit dem 1. März 2005 für ungesetzlich erklärt. Seit 1990 sind – soweit bekannt – über 90 zur Tatzeit Minderjährige exekutiert worden, die Hälfte davon in Iran. Im Jahr 2013 richtete Saudi-Arabien mindestens drei Jugendliche hin. Auch in Iran und Jemen wurden möglicherweise minderjährige Straftäter exekutiert. In den Staaten Iran, Jemen, auf den Malediven, Nigeria und Pakistan saßen 2013 zum Tode verurteilte Personen ein, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Taten minderjährig waren.
:In den Staaten Iran, Jemen, auf den Malediven, Nigeria und Pakistan saßen 2013 zum Tode verurteilte Personen ein, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Taten minderjährig waren.
*Hinrichtung von Unschuldigen. So mussten seit 1973 in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 62 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden. Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile sind zum Beispiel in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt geworden.
 
*Unschuldige. Seit 1973 wurden in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen. Davon 62 Fälle allein seit Anfang 2000. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile wurden in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt.


== Aktuelle Exekutions-Methoden ==
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