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*Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt. | *Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt. | ||
*In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete). | *In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete). | ||
*2013 wurden zwingend vorgeschriebene Todesurteile in folgenden sechs Staaten verhängt: Iran, Kenia, Malaysia, Nigeria, Pakistan und Singapur. Eine Verurteilung in Folge der obligatorischen Todesstrafe ist mit Menschenrechtsprinzipien unvereinbar | *2013 wurden zwingend vorgeschriebene Todesurteile in folgenden sechs Staaten verhängt: Iran, Kenia, Malaysia, Nigeria, Pakistan und Singapur. Eine Verurteilung in Folge der obligatorischen Todesstrafe ist mit Menschenrechtsprinzipien unvereinbar. | ||
* | *Minderjährige. Trotz völkerrechtlichen Verbots wurden seit 1990 von 9 Staaten auch Minderjährige zum Tode verurteilt und hingerichtet (China, Iran, Jemen, Nigeria, DR Kongo, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan und USA). Die USA verboten das seit 1.3.2005. Seit 2009 wurden Minderjährige in Iran, Saudi-Arabien und Sudan hingerichtet (möglicherweise aber auch anderswo wie z.B. im Jemen, in Pakistan, China ... ). | ||
:In den Staaten Iran, Jemen, auf den Malediven, Nigeria und Pakistan saßen 2013 zum Tode verurteilte Personen ein, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Taten minderjährig waren. | |||
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*Unschuldige. Seit 1973 wurden in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen. Davon 62 Fälle allein seit Anfang 2000. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile wurden in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt. | |||
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