Abolizionismo 2.1: Unterschied zwischen den Versionen

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*In islamischen Staaten nimmt die Zahl der Hinrichtungen wieder zu. Iran (mindestens 369) und Irak (mindestens 169) haben 2013 fast hundert Personen mehr hingerichtet als 2012. Zusammen mit China, Saudi-Arabien (mindestens 79), den USA (39) und Somalia (mindestens 34) könnten diese und weitere Staaten den Trend umkehren.
*In islamischen Staaten nimmt die Zahl der Hinrichtungen wieder zu. Iran (mindestens 369) und Irak (mindestens 169) haben 2013 fast hundert Personen mehr hingerichtet als 2012. Zusammen mit China, Saudi-Arabien (mindestens 79), den USA (39) und Somalia (mindestens 34) könnten diese und weitere Staaten den Trend umkehren.


RÜCKSCHRITTE: Todesurteile kamen 2013 nicht selten unter Heranziehung von „Geständnissen“ zustande, die vermutlich unter Folter oder Misshandlung erlangt wurden. Dies gilt insbesondere für Afghanistan, China, Irak, Iran, Nordkorea, Pakistan, Palästinensische Gebiete (Hamas-Behörden in Gaza) und Saudi-Arabien.
== Kritik der Todesstrafen-Staaten ==
Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt. In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).
*Todesurteile kamen 2013 nicht selten unter Heranziehung von „Geständnissen“ zustande, die vermutlich unter Folter oder Misshandlung erlangt wurden. Dies gilt insbesondere für Afghanistan, China, Irak, Iran, Nordkorea, Pakistan, Palästinensische Gebiete (Hamas-Behörden in Gaza) und Saudi-Arabien.
2013 wurden zwingend vorgeschriebene Todesurteile in folgenden sechs Staaten verhängt: Iran, Kenia, Malaysia, Nigeria, Pakistan und Singapur. Eine Verurteilung in Folge der obligatorischen Todesstrafe ist mit Menschenrechtsprinzipien unvereinbar, da sie die persönlichen Umstände eines Angeklagten oder die speziellen Umstände einer Straftat nicht berücksichtigen.
*Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt.
Unter Missachtung des Völkerrechts wurde 2013 der Anwendungsbereich der Todesstrafe in Ländern wie Algerien, Bahrain, Bangladesch, Indien, Nigeria, Papua-Neuguinea, Sudan und den USA (Bundesstaat Mississippi) ausgeweitet.
*In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).
Vier Staaten – Indonesien, Kuwait, Nigeria und Vietnam – nahmen 2013 Hinrichtungen wieder auf. In Kuwait hatte seit 2007 der Vollzug der Todesstrafe geruht, in Nigeria seit 2006. Indonesien beendete eine vierjährige Phase ohne Exekutionen. In Vietnam währte die Unterbrechung mehr als 18 Monate.
*2013 wurden zwingend vorgeschriebene Todesurteile in folgenden sechs Staaten verhängt: Iran, Kenia, Malaysia, Nigeria, Pakistan und Singapur. Eine Verurteilung in Folge der obligatorischen Todesstrafe ist mit Menschenrechtsprinzipien unvereinbar, da sie die persönlichen Umstände eines Angeklagten oder die speziellen Umstände einer Straftat nicht berücksichtigen.
*Unter Missachtung des Völkerrechts wurde 2013 der Anwendungsbereich der Todesstrafe in Ländern wie Algerien, Bahrain, Bangladesch, Indien, Nigeria, Papua-Neuguinea, Sudan und den USA (Bundesstaat Mississippi) ausgeweitet.
*Vier Staaten – Indonesien, Kuwait, Nigeria und Vietnam – nahmen 2013 Hinrichtungen wieder auf. In Kuwait hatte seit 2007 der Vollzug der Todesstrafe geruht, in Nigeria seit 2006. Indonesien beendete eine vierjährige Phase ohne Exekutionen. In Vietnam währte die Unterbrechung mehr als 18 Monate.
*In manchen Staaten (Saudi-Arabien) werden auch Minderjährige hingerichtet.


Im Jahr 2013 sind mindestens 778 (2012: 682) Gefangene in 22 Staaten exekutiert worden. In dieser Bilanz sind nicht die Exekutionen enthalten, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden.
Im Jahr 2013 sind mindestens 778 (2012: 682) Gefangene in 22 Staaten exekutiert worden. In dieser Bilanz sind nicht die Exekutionen enthalten, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden.
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