Abolizionismo 2.1: Unterschied zwischen den Versionen

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Vier Staaten – Indonesien, Kuwait, Nigeria und Vietnam – nahmen 2013 Hinrichtungen wieder auf. In Kuwait hatte seit 2007 der Vollzug der Todesstrafe geruht, in Nigeria seit 2006. Indonesien beendete eine vierjährige Phase ohne Exekutionen. In Vietnam währte die Unterbrechung mehr als 18 Monate.
Vier Staaten – Indonesien, Kuwait, Nigeria und Vietnam – nahmen 2013 Hinrichtungen wieder auf. In Kuwait hatte seit 2007 der Vollzug der Todesstrafe geruht, in Nigeria seit 2006. Indonesien beendete eine vierjährige Phase ohne Exekutionen. In Vietnam währte die Unterbrechung mehr als 18 Monate.


TODESURTEILE UND HINRICHTUNGEN IM JAHR 2013: Wenngleich noch immer in 100 Staaten die Todesstrafe im Gesetz steht, so ist doch festzustellen, dass nur wenige davon tatsächlich jedes Jahr auch Todesurteile vollstrecken.
Im Jahr 2013 sind mindestens 778 (2012: 682) Gefangene in 22 Staaten exekutiert worden. In dieser Bilanz sind nicht die Exekutionen enthalten, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden.
Im Jahr 2013 sind mindestens 778 (2012: 682) Gefangene in 22 Staaten exekutiert worden. In dieser Bilanz sind nicht die Exekutionen enthalten, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden. Von China wird angenommen, dass dort im vergangenen Jahr tausende Menschen hinrichtet worden sind, so dass die tatsächliche weltweite Gesamtzahl mit Sicherheit deutlich höher liegt. In China werden Angaben zur Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandelt.
Wie schon in den Vorjahren gilt auch für 2013, dass die weitaus meisten registrierten Hinrichtungen in nur einigen wenigen Staaten vollzogen worden sind. Insgesamt sind in der Volksrepublik China im Jahr 2013 mutmaßlich mehrere Tausend Menschen hingerichtet worden. In Iran betrug die Zahl der Hinrichtungen mindestens 369 gegenüber mehr als 314 in 2012. Über die in Iran offiziell eingeräumten Exekutionen hinaus, erreichten Amnesty 2013 glaubwürdige Berichte über zahlreiche nicht bestätigte Hinrichtungen. In Irak wurden mindestens 169 Todesurteile vollstreckt (2012: >129) und in Saudi-Arabien mindestens 79 (2012: >79). In den USA sank die Zahl der Exekutionen im Vergleich zum Vorjahr leicht von 43 auf 39. Aus Somalia liegen Berichte vor, wonach mindestens 34 Gefangene hingerichtet wurden (2012: >6). In Sudan wurden mindestens 21 Todesurteile vollstreckt (2012: >19) und in Jemen mehr als 13 (2012: >28). China unberücksichtigt wurden nahezu 80 Prozent aller bestätigten Hinrichtungen weltweit allein in drei Staaten durchgeführt: Iran, Irak und Saudi-Arabien.
Zum Tode verurteilt wurden im vergangenen Jahr 1.925 Menschen in 57 Ländern (2012 waren es 1.722 in 58 Ländern). Diese Angaben beinhalten allerdings nicht die in der Volksrepublik China gefällten Todesurteile sowie in anderen Staaten nur die Amnesty zur Kenntnis gelangten Fälle. Die tatsächliche weltweite Gesamtzahl liegt daher mit Sicherheit um einiges höher. Zum Stichdatum 31. Dezember 2013 waren weltweit mindestens 23.392 zum Tode Verurteilte in Haft.


HINRICHTUNGSMETHODEN. Im Jahr 2013 sind nach Kenntnis von Amnesty International folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe zur Anwendung gekommen: Enthaupten – (Saudi-Arabien), Elektrischer Stuhl – (USA), Erhängen – (Afghanistan, Bangladesch, Botsuana, Indien, Irak, Iran, Japan, Kuwait, Malaysia, Nigeria, Palästinensische Gebiete [Hamas-Behörden in Gaza], Sudan und Südsudan), Giftinjektion – (China, USA und Vietnam), Erschießen – (China, Indonesien, Jemen, Nordkorea, Saudi-Arabien, Somalia und Taiwan).
China unberücksichtigt wurden nahezu 80 Prozent aller bestätigten Hinrichtungen weltweit allein in drei Staaten durchgeführt: Iran, Irak und Saudi-Arabien.
 
Zum Tode verurteilt wurden im vergangenen Jahr 1.925 Menschen in 57 Ländern (2012 waren es 1.722 in 58 Ländern; alles ohne China).
 
Zum 31. Dezember 2013 waren weltweit mindestens 23.392 zum Tode Verurteilte in Haft.
 
== Aktuelle Exekutions-Methoden ==
 
Enthaupten – (Saudi-Arabien), Elektrischer Stuhl – (USA), Erhängen – (Afghanistan, Bangladesch, Botsuana, Indien, Irak, Iran, Japan, Kuwait, Malaysia, Nigeria, Palästinensische Gebiete [Hamas-Behörden in Gaza], Sudan und Südsudan), Giftinjektion – (China, USA und Vietnam), Erschießen – (China, Indonesien, Jemen, Nordkorea, Saudi-Arabien, Somalia und Taiwan).


TODESURTEILE GEGEN JUGENDLICHE
TODESURTEILE GEGEN JUGENDLICHE
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HINRICHTUNG VON UNSCHULDIGEN. Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, kann das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, in keinem Rechtssystem der Welt ausgeschlossen werden. So mussten seit 1973 in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 62 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden. Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile sind zum Beispiel in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt geworden.
HINRICHTUNG VON UNSCHULDIGEN. Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, kann das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, in keinem Rechtssystem der Welt ausgeschlossen werden. So mussten seit 1973 in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 62 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden. Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile sind zum Beispiel in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt geworden.


INTERNATIONALE ABKOMMEN. Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre war die Annahme internationaler Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe. Für die Vertragsstaaten errichten sie eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Es existieren momentan vier solcher Vertragswerke:
== Internationale Abkommen ==
Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre war die Annahme internationaler Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe. Für die Vertragsstaaten errichten sie eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Es existieren momentan vier solcher Vertragswerke:==
Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen wurde inzwischen von 81 Staaten ratifiziert. Weitere drei Staaten haben das Protokoll gezeichnet und somit ihre Absicht bekundet, diesem zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen wurde inzwischen von 81 Staaten ratifiziert. Weitere drei Staaten haben das Protokoll gezeichnet und somit ihre Absicht bekundet, diesem zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) sind 46 europäische Staaten beigetreten. Hinzu kommt mit der Russischen Föderation ein weiterer Unterzeichnerstaat.
Dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) sind 46 europäische Staaten beigetreten. Hinzu kommt mit der Russischen Föderation ein weiterer Unterzeichnerstaat.
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