Abolitionismus: Unterschied zwischen den Versionen

1.157 Bytes hinzugefügt ,  19:39, 16. Sep. 2007
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
(Under Construction) 
 


Der Artikel behandelt folgende Themen:  
Der Artikel behandelt folgende Themen:  
Zeile 19: Zeile 19:


== 1. Was bedeutet "Abolitionismus"? ==
== 1. Was bedeutet "Abolitionismus"? ==
Das Wort "Abolition" (Aufhebung, völlige Abschaffung) bedeutet die völlige Abschaffung eines rechtlich begründeten Zwangs oder Zwangsverhältnisses. Als "Abolitionsrecht" wurde das Recht eines Landesherrn bezeichnet, ein noch laufendes Strafverfahren niederzuschlagen (während die Amnestie die Aufhebung der Rechtsfolgen nach erfolgter Verurteilung betrifft). Die völlige Abschaffung des Sklavenhandels, der Sklaverei, der staatlichen Reglementierung der Prostitution, der Todesstrafe, des Gefängnisses, bzw. des Strafrechts/der Strafe waren das Ziel größerer oder kleinerer, erfolgreicher und erfolgloser Lehren und Initiativen, bzw. sozialer Bewegungen. Deshalb bezeichnet der Begriff Abolitionismus ganz allgemein die Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen.




=== 1.1 Herkunft des Wortes<br> ===
=== 1.1 Herkunft des Wortes<br> ===
   
   
Das lateinische Verb abolere heißt soviel wie vernichten, vertilgen, etwas gänzlich abschaffen.
Das lateinische Verb abolere (aboleo, abolevi, abolitum) heißt soviel wie vernichten, zerstören, tilgen, beseitigen. Die abolitio (abolitionis, f.) ist die Tilgung oder Aufhebung, meist bezogen auf ein Gesetz (abolitio legis) oder eine Strafe (abolitio sententiae). Im römischen Kriminalrecht gab es die abolitio publica, die abolitio ex lege und die abolitio privata (Zurückziehungen der Anklage, bzw. Einstellung des Verfahrens).  


=== 1.2 Begriffsgeschichte<br> ===
=== 1.2 Begriffsgeschichte<br> ===
1.841

Bearbeitungen