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== Was bedeutet "Abolitionismus"? == | == Was bedeutet "Abolitionismus"? == | ||
Der Begriff A. bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen. So zum Beispiel die Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei, zur Abschaffung der staatlich kontrollierten Prostitution, zur Abschaffung der Todesstrafe und die Bewegung zur Abschaffung der Gefängnisse und des Strafrechts insgesamt. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war der Begriff mit dem Kampf gegen den transatlantischen Sklavenhandel (vor allem in Großbritannien), danach mit den Bestrebungen zur Abschaffung der [[Sklaverei]] (vor allem in den USA) verbunden. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts verband man mit dem Begriff vor allem die (vornehmlich britische) Bewegung zur Aufhebung der diskriminierenden Gesetze gegen die Prostituierten, die in verdünnter Form auch in Deutschland von sich reden machte. Im 20. Jahrhundert wurde der Begriff im Zusammenhang mit der weltweiten Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe gebraucht. Heutzutage bezeichnet das Wort Abolitionismus auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf die Abschaffung der Gefängnisse und des Strafrechtssystems sowie eine Neudefinition der bisher als [[Kriminalität]] bezeichneten Phänomene und auf einen völlig anderen, weniger Leid verursachenden Umgang mit diesen Situationen abzielt. | Der Begriff A. bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen. So zum Beispiel die Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei, zur Abschaffung der staatlich kontrollierten Prostitution, zur Abschaffung der Todesstrafe und die Bewegung zur Abschaffung der Gefängnisse und des Strafrechts insgesamt. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war der Begriff mit dem Kampf gegen den transatlantischen Sklavenhandel (vor allem in Großbritannien), danach mit den Bestrebungen zur Abschaffung der [[Sklaverei]] (vor allem in den USA) verbunden. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts verband man mit dem Begriff vor allem die (vornehmlich britische) Bewegung zur Aufhebung der diskriminierenden Gesetze gegen die Prostituierten, die in verdünnter Form auch in Deutschland von sich reden machte. Im 20. Jahrhundert wurde der Begriff im Zusammenhang mit der weltweiten Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe gebraucht. Heutzutage bezeichnet das Wort Abolitionismus auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf die Abschaffung der Gefängnisse und des Strafrechtssystems sowie eine Neudefinition der bisher als [[Kriminalität]] bezeichneten Phänomene und auf einen völlig anderen, weniger Leid verursachenden Umgang mit diesen Situationen abzielt. | ||
Das lateinische Verb abolere (aboleo, abolevi, abolitum) heißt soviel wie vernichten, zerstören, tilgen, beseitigen. Die abolitio (abolitionis, f.) ist die Tilgung oder Aufhebung, meist bezogen auf ein Gesetz (abolitio legis) oder eine Strafe (abolitio sententiae). Im römischen Kriminalrecht gab es die abolitio publica, die abolitio ex lege und die abolitio privata (Zurückziehungen der Anklage, bzw. Einstellung des Verfahrens). Auch das Mittelalter und die Neuzeit kannten noch das Abolitionsrecht, d.h. das Recht des Herrschers, jedes beliebige Strafverfahren zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor dem Zeitpunkt des Urteils einstellen zu lassen (nach dem Urteil: Amnestie; Gnadenrecht). | Das lateinische Verb abolere (aboleo, abolevi, abolitum) heißt soviel wie vernichten, zerstören, tilgen, beseitigen. Die abolitio (abolitionis, f.) ist die Tilgung oder Aufhebung, meist bezogen auf ein Gesetz (abolitio legis) oder eine Strafe (abolitio sententiae). Im römischen Kriminalrecht gab es die abolitio publica, die abolitio ex lege und die abolitio privata (Zurückziehungen der Anklage, bzw. Einstellung des Verfahrens). Auch das Mittelalter und die Neuzeit kannten noch das Abolitionsrecht, d.h. das Recht des Herrschers, jedes beliebige Strafverfahren zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor dem Zeitpunkt des Urteils einstellen zu lassen (nach dem Urteil: Amnestie; Gnadenrecht). |
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