Abolitionismus: Unterschied zwischen den Versionen

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== Begriff ==
== Begriff ==
Der Begriff geht auf das lateinische Verb abolere (-evi, -itum) zurück, das soviel heißt wie "vollständig abschaffen, beseitigen". Schon im Imperium Romanum gab es den Rechtsbegriff der "abolitio" (vgl. in der deutschen Rechtssprache den Begriff der [[Abolition]]).
Der Begriff geht - über den deutschen Rechtsbegriff der [[Abolition]] und die Varianten im Englischen und in den romanischen Sprachen bis auf den seit der Kaiserzeit im alten Rom bekannten Rechtsbegriff der abolitio und auf das Verb abolere (-evi, -itum; "vollständig abschaffen, beseitigen") zurück.


*Das [http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Abolitionismus_%28Gef%C3%A4ngnisse%29 Prison Portal] definiert Abolitionismus als Bezeichnung "für soziale Bewegungen, welche sich die Abschaffung (engl. abolition) unmenschlicher gesellschaftlicher Institutionen zum Ziel gesetzt haben. Zugleich ist es auch die Bezeichnung der solchen Bewegungen zugrundliegenden Theorie der Abschaffbarkeit derartiger Institutionen."
*Das [http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Abolitionismus_%28Gef%C3%A4ngnisse%29 Prison Portal] definiert Abolitionismus als Bezeichnung "für soziale Bewegungen, welche sich die Abschaffung (engl. abolition) unmenschlicher gesellschaftlicher Institutionen zum Ziel gesetzt haben. Zugleich ist es auch die Bezeichnung der solchen Bewegungen zugrundliegenden Theorie der Abschaffbarkeit derartiger Institutionen."
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