Abolitionismus: Unterschied zwischen den Versionen

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*Man kann den Begriff auch als Sammelbezeichnung sehen für erstens bestimmte (historische) Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwänge wie z.B. der Sklaverei oder der [[Todesstrafe]], zweitens eine kriminalpolitische Bestrebung zur Abschaffung der Gefängnisse, bzw. des gesamten Strafrechtssystems, und drittens eine theoretische Perspektive der Delegitimierung von Strafbegründungen, Strafpraktiken und Strafrechtssystemen.
*Man kann den Begriff auch als Sammelbezeichnung sehen für erstens bestimmte (historische) Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwänge wie z.B. der Sklaverei oder der [[Todesstrafe]], zweitens eine kriminalpolitische Bestrebung zur Abschaffung der Gefängnisse, bzw. des gesamten Strafrechtssystems, und drittens eine theoretische Perspektive der Delegitimierung von Strafbegründungen, Strafpraktiken und Strafrechtssystemen.


Als Abolitionisten bezeichneten sich im 19. Jahrhundert die Befürworter einer Abschaffung der Sklaverei und des Sklavenhandels (USA, Großbritannien), aber auch die KämpferInnen gegen die rechtliche Repression gegenüber Prostituierten (Großbritannien, Deutschland). Schließlich bezeichnen sich die Befürworter der Abschaffung der Todesstrafe als Abolitionisten. In der Gegenwart kommen diejenigen AbolitionistInnen hinzu, die sich für die Abschaffung der Gefängnisse und der Freiheitsstrafe, bzw. in ihrer radikaleren Ausformung für die Abschaffung des gesamten Systems von Strafrecht, Strafjustiz und Strafvollzug engagieren. Deshalb bezeichnet der Begriff heute auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf eine  Neudefinition von "Kriminalität" und auf alternative Formen der Konfliktregelung etwa im Sinne von restorative justice abzielt. Dieser straftheoretische und kriminalpolitische Abolitionismus denkt nicht in den Kategorien des Strafrechts, also von Täter und Opfer, von Schuld und Strafe usw., sondern denkt kritisch-analysierend über diese Kategorien und über die Folgen von deren Anwendung in der Strafrechtspraxis nach.
Als Abolitionisten bezeichneten sich im 19. Jahrhundert die Befürworter einer Abschaffung der Sklaverei und des Sklavenhandels (USA, Großbritannien), aber auch die KämpferInnen gegen die Diskriminierung von Prostituierten (Großbritannien, Deutschland) und die Befürworter der Abschaffung der Todesstrafe.
 
In der Gegenwart kommen diejenigen AbolitionistInnen hinzu, die sich für die Abschaffung der Gefängnisse und der Freiheitsstrafe, bzw. in ihrer radikaleren Ausformung für die Abschaffung des gesamten Systems von Strafrecht, Strafjustiz und Strafvollzug engagieren. Deshalb bezeichnet der Begriff heute auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf eine  Neudefinition von "Kriminalität" und auf alternative Formen der Konfliktregelung etwa im Sinne von restorative justice abzielt. Dieser straftheoretische und kriminalpolitische Abolitionismus kritisiert aus einer gesellschaftlichen Aufarbeitungs- und Befriedungs-Perspektive die Begrifflichkeit, Ideologie und Verfahrensweise des Strafrechtssystems.


== Abolitionsbewegungen ==
== Abolitionsbewegungen ==
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