Abolitionismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wort '''Abolitionismus''' bezeichnet erstens bestimmte (historische) Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwänge wie z.B. der Sklaverei oder der [[Todesstrafe]], zweitens eine kriminalpolitische Bestrebung zur Abschaffung der Gefängnisse, bzw. des gesamten Strafrechtssystems, und drittens eine theoretische Perspektive der Delegitimierung von Strafbegründungen, Strafpraktiken und Strafrechtssystemen. Im kriminalsoziologischen Sinne versteht man unter Abolitionismus einen theoretischen Ansatz, der den Verzicht auf die totale Institution des Gefängnisses bzw. in einem noch umfassenderen Sinne die Abschaffung des Strafrechts fordert.
Das Wort '''Abolitionismus''' bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Abschaffung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse - insbesondere der Sklaverei, der Todesstrafe und der Gefängnisse, bzw. des gesamten staatlichen Strafrechts- und Kriminaljustizsystems.
 
== Begriff ==
===Geschichte===
 
===Definitionen===
*Abolitionismus ist die Bezeichnung für soziale Bewegungen, welche sich die Abschaffung (engl. abolition) unmenschlicher gesellschaftlicher Institutionen zum Ziel gesetzt haben. Zugleich ist es auch die Bezeichnung der solchen Bewegungen zugrundliegenden Theorie der Abschaffbarkeit derartiger Institutionen [http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Abolitionismus_%28Gef%C3%A4ngnisse%29 Prison Portal].
 
erstens bestimmte (historische) Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwänge wie z.B. der Sklaverei oder der [[Todesstrafe]], zweitens eine kriminalpolitische Bestrebung zur Abschaffung der Gefängnisse, bzw. des gesamten Strafrechtssystems, und drittens eine theoretische Perspektive der Delegitimierung von Strafbegründungen, Strafpraktiken und Strafrechtssystemen. Im kriminalsoziologischen Sinne versteht man unter Abolitionismus einen theoretischen Ansatz, der den Verzicht auf die totale Institution des Gefängnisses bzw. in einem noch umfassenderen Sinne die Abschaffung des Strafrechts fordert.


Die kriminalsoziologischen Abolitionisten sind grundsätzlich der Meinung, dass der Staat nicht das richtige Organ sein kann, um die Art und Weise der Bestrafung festzusetzen. Ihrer Ansicht nach sollten das nähere Umfeld eines Täters oder eines Opfers die Möglichkeit haben, eine geeignete Reaktion festzusetzen.
Die kriminalsoziologischen Abolitionisten sind grundsätzlich der Meinung, dass der Staat nicht das richtige Organ sein kann, um die Art und Weise der Bestrafung festzusetzen. Ihrer Ansicht nach sollten das nähere Umfeld eines Täters oder eines Opfers die Möglichkeit haben, eine geeignete Reaktion festzusetzen.
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