Abolitionismus: Unterschied zwischen den Versionen

522 Bytes hinzugefügt ,  18:33, 3. Mär. 2009
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das Wort Abolitionismus bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen. Im 19. Jahrhundert war es vor allem im anglo-amerikanischen Raum zunächst mit dem Kampf gegen die Sklaverei, dann auch mit der Kampagne gegen die diskriminierenden Gesetze gegen die Prostitution verbunden. Als Abolitionisten bezeichneten sich aber auch damals schon die Befürworter einer Abschaffung der Todesstrafe.  
Das Wort Abolitionismus bezeichnet erstens bestimmte (historische) Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwänge wie z.B. der Sklaverei oder der Todesstrafe, zweitens eine kriminalpolitische Bestrebung zur Abschaffung der Gefängnisse, bzw. des gesamten Strafrechtssystems, und drittens eine theoretische Perspektive der Delegitimierung von Strafbegründungen, Strafpraktiken und Strafrechtssystemen. Als Abolitionisten bezeichneten sich im 19. Jahrhundert die Befürworter einer Abschaffung der Sklaverei und des Sklavenhandels (USA, Großbritannien), aber auch die KämpferInnen gegen die rechtliche Repression gegenüber Prostituierten (Großbritannien, Deutschland). Schließlich bezeichnen sich die Befürworter der Abschaffung der Todesstrafe als Abolitionisten. In der Gegenwart kommen diejenigen AbolitionistInnen hinzu, die sich für die Abschaffung der Gefängnisse und der Freiheitsstrafe, bzw. in ihrer radikaleren Ausformung für die Abschaffung des gesamten Systems von Strafrecht, Strafjustiz und Strafvollzug engagieren. Deshalb bezeichnet der Begriff heute auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf eine Neudefinition von "Kriminalität" und auf alternative Formen der Konfliktregelung etwa im Sinne von restorative justice abzielt. Dieser straftheoretische und kriminalpolitische Abolitionismus denkt nicht in den Kategorien des Strafrechts, also von Täter und Opfer, von Schuld und Strafe usw., sondern denkt kritisch-analysierend über diese Kategorien und über die Folgen von deren Anwendung in der Strafrechtspraxis nach.  
Heutzutage bezeichnet das Wolrt Abolitionismus auch eine im engeren Sinne kriminalpolitische Strömung, die auf die Abschaffung der Gefängnisse und sogar des gesamten Strafrechtssystems (criminal justice system) sowie eine Neudefinition und Neubearbeitung der bislang als Kriminalität bezeichneten Phänomene hinarbeitet. Dieser straftheoretische und kriminalpolitische Abolitionismus denkt nicht in den Kategorien des Strafrechts, also von Täter und Opfer, von Schuld und Strafe usw., sondern denkt kritisch-analysierend über diese Kategorien und über die Folgen von deren Anwendung in der Strafrechtspraxis nach.  
 
 
== Begriff ==
 


== Kriminologische Relevanz: ==
== Kriminologische Relevanz: ==
31.738

Bearbeitungen