A lei (Gliederung)

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Inconstitucional

1. Verletzung des Menschenrechts auf Freiheit und Gleichheit. Art. 3 UDM (1948) spricht vom Recht auf Freiheit. Das ist die Freiheit von staatlicher Bevormundung und von Diskriminierung. Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, solange man nicht die Rechte anderer verletzt).

Gestaltung des eigenen Lebens, insbesondere Konsum - z.B. Vegetarier vs. Nichtvegetarier - und Freizeitgestaltung - z.B. Sport vs. Nichtsport, Risikosportarten, und vor allem Sexualität: z.B. homosexuell vs. heterosexuell.

Man muss die spezifischen Wahlmöglichkeiten nicht mögen, um für die Freiheit der Wahl einzutreten. Zumal die Freiheit des anderen potentiell auch die eigene Freiheit ist.

Thomas Jefferson dizia o seguinte na Declaração da Independência dos Estados Unidos, em 1776: Consideramos estas verdades como evidentes por si mesmas, que todos os homens são criados iguais, dotados pelo Criador de certos direitos inalienáveis, que entre estes estão a vida, a liberdade e a procura da felicidade.

The term originally applied only to white male landowners, but in subsequent generations notable politicians and activists like Abraham Lincoln, Elizabeth Cady Stanton and Martin Luther King Jr. were able to expand its meaning to include all peoples.


2. Literatur: Douglas Husak in his 2001 book on Drogas y Derechos, Fondo de Cultura Economica argues from a rights-based perspective that prohibition laws do not meet the criteria for legislation against abstract risks

Alex Stevens in his 2011 article argues on the basis of the deontological rationalist principle of generic consistency by Alan Gewirth (Reason and Morality, 1978) that there is an additive right to drug use - as long as this does not conflict with the basic and nonsubtractive rights of others. Policies that protect nonsubtractive and additive rights of some people by harming basic rights of others should be replaced by policies that do less harm to basic rights, even if they interfere with nonsubtractive rights of others.

Wolf, Jean Claude: Paternalismus, Moralismus und Überkriminalisierung. In: Grözinger, Gerd (Hrsg.): Recht auf Sucht? Berlin 1991, S. 38 ff.


3. Gegenargumente beherrschen noch immer die öM und die Gerichte. Diese sind schwach, aber verankert. Sie betreffen:

3.1 Volksgesundheit (das Strafrecht ist zum Rechtsgüterschutz da, nicht zum Ersatz für eine Gesundheitspolitik; individueller Beitrag zu gering; staatliches Interesse ist kein Rechtsgut; Butter und Escalada livre)

3.2 Drogenkonsum ist keine freie Entscheidung oder führt zumindest zur Unfreiheit und ist deshalb keine schutzwürdige Entscheidung. Das ist eine Minderheit wie bei Alkohol. Darf man der Mehrheit ihr Recht aus Gründen des Schutzes von Minderjährigen und anderen Schutzbefohlenen versagen? Infantilisierung.

4. Drogenkonsum - die neue Homosexualität? Zur Freiheit gehört auch die Freiheit der sexuellen Orientierung. Das ist evident. Und ist aus den Menschenrechten rauszulesen. Und den Verfassungen. Heute ist das evident. Das Beispiel Homosexualität. Früher war es das nicht. Obwohl die Verfassung dieselbe ist. Entscheidend war gesellschaftlicher Wandel. Generationen von Schwulen und Liberalen. Verteidiger des Rechtsstaats, die auch bereit sind, für die Rechte anderer einzutreten.

In einer Gesellschaft, die Risiko in der Freizeit akzeptiert, müßte auch Drogenkonsum akzeptiert werden: man denke an Sport.

Ineficaz

1. 1912: Freizeitkonsum und Selbstmedikation werden als illegitim bezeichnet. Sind Jahrtausende alt. Geht gegen das natürliche Recht der Menschen. Planwirtschaft soll von oben alles regeln. Schafft es nicht. Dämonisierung der Drogen. Aus einem kleinen Problem mit einer Droge wird ein globales Problem mit vielen Drogen.


2. 1971: Public Enemy # 1. Seither immer mehr Drogensorten, -mengen, -konsumenten. Viel Bekämpfung, aber kein Effekt. 2013 kommt eine Studie zu dem Ergebnis: es gibt trotz aller Bekämpfung mehr Drogen und bessere Qualität.

Incorrigível?

1. Einzelstaaten sind an Konventionen gebunden. Global prohibition regimes. Das Kündigungsproblem und die Vertragsverletzungen. A rescisão entrará em vigor seis meses após o recebimento da comunicação de rescisão pelo destinatário. Der Fall Bolivien: Am 1. Juli 2011 war die Kündigung der bolivianischen Mitgliedschaft in der Single Convention von 1961 am New Yorker UN-Sitz eingegangen. Am 1. Januar 2012 sollte damit der Austritt seine Gültigkeit erhalten.

Am 10. Januar 2013 akzeptierte die UN den bolivianischen Antrag auf Wiedereintritt in die Single Convention on Narcotic Drugs und nach den dafür geltenden Verfahrensregeln trat die Mitgliedschaft am 10. Februar 2013 in Kraft.

2. Heute ist eine Phase des Konflikts. Es werden Schlachten ausgetragen zwischen den Kräften der Beharrung und denen des Wandels. Da gibt es Länder und Leute. Länder wie Holland, Portugal und Uruguay, und Leute wie die Nobelpreisträger Milton Friedman und Gary S. Becker, aber auch Ex-Staatschefs wie diese und jene.

3. Wie würde eine Entpönalisierung aussehen? Becker. Letztlich wohl Legalisierung erforderlich. Drogen: der neue Tabak? Integrale Drogenpolitik. Keine Frage von Rechts oder Links, sondern von Menschenrechten und von Lebensqualität.