Überzeugungsverbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

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:''§ 71. An Stelle von strengem Gefängnis und Gefängnis tritt Einschließung von gleicher Dauer, wenn der ausschlaggebende Beweggrund des Täters darin bestand, daß er sich zu der Tat auf Grund seiner sittlichen, religiösen oder politischen Einstellung für verpflichtet hielt.''
:''§ 71. An Stelle von strengem Gefängnis und Gefängnis tritt Einschließung von gleicher Dauer, wenn der ausschlaggebende Beweggrund des Täters darin bestand, daß er sich zu der Tat auf Grund seiner sittlichen, religiösen oder politischen Einstellung für verpflichtet hielt.''


Mit der ''Einschließung'' sollte keineswegs eine Privilegierung von Überzeugungstaten im Sinne milderer Sanktionen verbunden sein. Dies macht schon die Formulierung des E 1922 ("Einschließung von gleicher Dauer") deutlich. Die Einschließung hatte einen rein sichernden, maßnahmeartigen Charakter, der im Einzelfall eben auch zu einer lebenslangen Sicherung vor dem "andersdenkenden" Überzeugungstäter führen konnte.
Mit der ''Einschließung'' sollte keineswegs eine Privilegierung von Überzeugungstaten im Sinne milderer Sanktionen verbunden sein. Dies macht schon die Formulierung des E 1922 ("Einschließung von gleicher Dauer") deutlich. Die Einschließung hatte einen rein [[Sicherungsverwahrung|sichernden]], [[Maßregeln|maßnahmeartigen]] Charakter, der im Einzelfall eben auch zu einer lebenslangen Sicherung vor dem "andersdenkenden" Überzeugungstäter führen konnte.


==Verwandte Phänomene==
==Verwandte Phänomene==
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