Überzeugungsverbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschichte des Begriffs==
==Geschichte des Begriffs==
Der Begriff ''Überzeugungsverbrecher'' wurde erstmals im Jahre 1913 durch Gustav Radbruch zur Diskussion gebracht. Er verstand hierunter einen Täter, der "sich zu der Tat aufgrund seiner sittlichen, religiösen oder politischen Überzeugung verpflichtet" halte. Einem solchen Täter gegenüber lehnte Radbruch alle Formen von moralischem Pathos ab: Der Staat habe es im Falle von Überzeugungstaten mit "Andersdenkenden" zu tun, die dem Staat gegenüber sittlich weder als unterlegen noch als überlegen betrachtet werden dürften.  
Der Begriff ''Überzeugungsverbrecher'' wurde erstmals im Jahre 1913 durch Gustav Radbruch zur Diskussion gestellt. Er verstand hierunter einen Täter, der "sich zu der Tat aufgrund seiner sittlichen, religiösen oder politischen Überzeugung verpflichtet" halte. Einem solchen Täter gegenüber lehnte Radbruch alle Formen von moralischem Pathos ab: Der Staat habe es im Falle von Überzeugungstaten mit "Andersdenkenden" zu tun, die dem Staat gegenüber sittlich weder als unterlegen noch als überlegen betrachtet werden dürften.  


Die "gleichgeordnete" Stellung, die Radbruch Überzeugungstätern zubilligte, beruht letztlich auf seiner relativistischen Rechtsphilosophie. Ähnlich wie Max Weber hielt es auch Radbruch für unmöglich, zu einer rationalen Entscheidung bezüglich der ''Richtigkeit'' unterschiedlicher Weltanschauungen zu gelangen. Werte seien nur des Bekenntnisses, nicht der Erkenntnis fähig.
Die "gleichgeordnete" Stellung, die Radbruch Überzeugungstätern zubilligte, beruht letztlich auf seiner relativistischen Rechtsphilosophie. Ähnlich wie Max Weber hielt es auch Radbruch für unmöglich, zu einer rationalen Entscheidung bezüglich der ''Richtigkeit'' unterschiedlicher Weltanschauungen zu gelangen. Werte seien nur des Bekenntnisses, nicht der Erkenntnis fähig.
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