Schwarzfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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== Quellen ==
== Weblinks und Literatur ==
*[https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/strafen-beim-schwarzfahren-anzeige-und-gefaengnis Anwaltsauskunft: Schwarzfahren]
:Dass die sogenannte Beförderungserschleichung nicht nur Geld kostet und keine Ordnungswidrigkeit wie etwa das Falschparken ist, wissen viele Menschen allerdings nicht. In Deutschland ist das vorsätzliche Schwarzfahren eine Straftat, das so genannte „Erschleichen von Leistungen“, und im Strafgesetzbuch aufgeführt. Der Bundesgerichtshof entschied hierzu, dass es sich auch dann um eine Leistungserschleichung handle, wenn der Fahrgast ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei hofft, nicht aufzufallen. Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Person Schutzvorrichtungen überwindet oder Kontrollen umgeht (Beschluss vom 8. Januar 2009; AZ: 4 StR 117/08). - Das Oberlandesgericht Frankfurt wiederum hat entschieden, dass es sich nur dann ums Schwarzfahren handle, wenn der Fahrgast ohne Fahrschein in einer fahrenden Bahn oder einem fahrenden Bus erwischt werde (Beschluss vom 20. Juli 2010; AZ: 1 Ss 336/08). - In den Fällen, dass Fahrkarten nur in Bussen oder Bahnen gekauft werden können, müssen Fahrgäste beim Besteigen den direkten Weg zum Automaten einschlagen. „Hinsetzen oder einen sicheren Stehplatz einnehmen, ist der Beginn des Schwarzfahrens“, erklärt Verwaltungsrechtsexperte Robert Hotstegs. Dabei sei das Schlangestehen vor dem einzigen Automaten in der Bahn aber ungefährlich.
*http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_6906/sid_8A050E5B032CD2ECD4E2C81D9E91CEDD/DE/presse/pm/2002/216-2002.html?__nnn=true
*http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_6906/sid_8A050E5B032CD2ECD4E2C81D9E91CEDD/DE/presse/pm/2002/216-2002.html?__nnn=true
*http://www.hvv.de/aktuelles/presse/archiv/2006/PM061004_kein_anonymes_schwarzfahren.php
*http://www.hvv.de/aktuelles/presse/archiv/2006/PM061004_kein_anonymes_schwarzfahren.php
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