Ständiges Opium-Zentralkomitee: Unterschied zwischen den Versionen

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Das auf der Grundlage von Kapitel VI (Artikel 19 ff.) der Genfer Opiumkonvention von 1925 eingerichtete Permanent Central Opium Board (später dann Permanent Central Narcotics Board; deutsch im Völkerbundbericht von 1934: '''Ständige Opium-Zentralkomitee''') besteht aus acht Personen und ist mit der Ein- und Durchführung der weltumspannenden Planwirtschaft im Drogenbereich betraut. Grundidee ist es, die weltweite Gesamtproduktion von Cannabis, Opiaten, Kokain usw. mit dem legitimen weltweiten Gesamtbedarf in Übereinstimmung zu bringen und die Transportwege so genau zu überwachen, dass sich kein Schwarzmarkt und kein illegitimer Gebrauch bilden kann. Eine besondere Rolle kommt dabei dem heute als "Standing Committee on Estimates" bezeichneten Organ zu.
Das auf der Grundlage von Kapitel VI (Artikel 19 ff.) der Genfer Opiumkonvention von 1925 eingerichtete Permanent Central Opium Board (später dann Permanent Central Narcotics Board; deutsch im Völkerbundbericht von 1934: '''Ständige Opium-Zentralkomitee''') besteht aus acht Personen und ist mit der Ein- und Durchführung der im Dokument selbst so bezeichneten weltweiten Planwirtschaft im Drogenbereich betraut. Grundidee ist es, die weltweite Gesamtproduktion von Cannabis, Opiaten, Kokain usw. mit dem legitimen weltweiten Gesamtbedarf in Übereinstimmung zu bringen und die Transportwege so genau zu überwachen, dass sich kein Schwarzmarkt und kein illegitimer Gebrauch bilden kann. Eine besondere Rolle kommt dabei dem heute als "Standing Committee on Estimates" bezeichneten Organ zu.


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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