1.480
Bearbeitungen
Kruwi (Diskussion | Beiträge) (Wikifizierung) |
Kruwi (Diskussion | Beiträge) (Bild hinzugefügt) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Karl Lorenz Binding (1841-1920) studierte von 1860 bis 1863 in Göttingen Rechtswissenschaft und Geschichte. Nach Promotion (1863) und Habilitation (1864; in Heidelberg) war er Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Staatsrecht in Basel (1865), Freiburg im Breisgau (1870), Straßburg (1872) und Leipzig (1873-1913; Rektor: 1892/93 und 1908/09). | Karl Lorenz Binding (1841-1920) studierte von 1860 bis 1863 in Göttingen Rechtswissenschaft und Geschichte. Nach Promotion (1863) und Habilitation (1864; in Heidelberg) war er Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Staatsrecht in Basel (1865), Freiburg im Breisgau (1870), Straßburg (1872) und Leipzig (1873-1913; Rektor: 1892/93 und 1908/09). | ||
[[Bild:Karl_Binding.jpg|thumb|Karl Binding]] | |||
Nach Binding sind es nicht die Strafgesetze, die von Verbrechern verletzt werden (im Gegenteil: ihre Handlungen erfüllen ja gerade die Tatbestandsmerkmale), sondern die - dem öffentlichen Recht angehörenden, von Strafgesetzen fundamental verschiedenen - "Normen". Die Strafgesetze erlauben es aber immerhin, die Normen, die ihnen zugrundeliegen, zu erkennen (gedankliche Umwandlung in einen Befehl). | Nach Binding sind es nicht die Strafgesetze, die von Verbrechern verletzt werden (im Gegenteil: ihre Handlungen erfüllen ja gerade die Tatbestandsmerkmale), sondern die - dem öffentlichen Recht angehörenden, von Strafgesetzen fundamental verschiedenen - "Normen". Die Strafgesetze erlauben es aber immerhin, die Normen, die ihnen zugrundeliegen, zu erkennen (gedankliche Umwandlung in einen Befehl). |