Karl Binding: Unterschied zwischen den Versionen

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Karl Lorenz Binding (1841-1920) studierte von 1860 bis 1863 in Göttingen Rechtswissenschaft und Geschichte. Nach Promotion (1863) und Habilitation (1864; in Heidelberg) war er Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Staatsrecht in Basel (1865), Freiburg im Breisgau (1870), Straßburg (1872) und Leipzig (1873-1913; Rektor: 1892/93 und 1908/09).
Karl Lorenz Binding (1841-1920) studierte von 1860 bis 1863 in Göttingen Rechtswissenschaft und Geschichte. Nach Promotion (1863) und Habilitation (1864; in Heidelberg) war er Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Staatsrecht in Basel (1865), Freiburg im Breisgau (1870), Straßburg (1872) und Leipzig (1873-1913; Rektor: 1892/93 und 1908/09).
[[Bild:Karl_Binding.jpg|thumb|Karl Binding]]


Nach Binding sind es nicht die Strafgesetze, die von Verbrechern verletzt werden (im Gegenteil: ihre Handlungen erfüllen ja gerade die Tatbestandsmerkmale), sondern die - dem öffentlichen Recht angehörenden, von Strafgesetzen fundamental verschiedenen - "Normen". Die Strafgesetze erlauben es aber immerhin, die Normen, die ihnen zugrundeliegen, zu erkennen (gedankliche Umwandlung in einen Befehl).  
Nach Binding sind es nicht die Strafgesetze, die von Verbrechern verletzt werden (im Gegenteil: ihre Handlungen erfüllen ja gerade die Tatbestandsmerkmale), sondern die - dem öffentlichen Recht angehörenden, von Strafgesetzen fundamental verschiedenen - "Normen". Die Strafgesetze erlauben es aber immerhin, die Normen, die ihnen zugrundeliegen, zu erkennen (gedankliche Umwandlung in einen Befehl).  
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