Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV): Unterschied zwischen den Versionen

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Die am 17. September 1888 von [[Franz von Liszt]], Adolphe Prins (Bruessel) und Gerardus Antonius van Hamel (Amsterdam) in Brüssel gegründete und war auch unter den Bezeichnungen International Union of Penal Law (I.U.P.L.) und Union Internationale de Droit Pénal (U.I.D.P.) bekannte '''Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV)''' nahm am 1.1.1889 ihre Arbeit auf und engagierte sich für die Reform des Strafrechts und des Kriminaljustizwesens.
Die am 17. September 1888 von [[Franz von Liszt]], Adolphe Prins (Bruessel) und Gerardus Antonius van Hamel (Amsterdam) in Brüssel gegründete und war auch unter den Bezeichnungen International Union of Penal Law (I.U.P.L.) und Union Internationale de Droit Pénal (U.I.D.P.) bekannte '''Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV)''' nahm am 1.1.1889 ihre Arbeit auf. Die IKV, deren Mitglieder sich vornehmlich aus Juristen rekrutierten, rang von 1889 bis 1914 mit viel Engagement um ihre Reformziele. Der Erste Weltkrieg erschütterte den transnationalen Zusammenhalt. Die deutsche Landesgruppe der IKV arbeitete weiter für die Reform des deutschen Strafrechts, scheiterte dann aber am Aufstieg des Nationalsozialismus. Am 14. März 1924 wurden in Paris die englisch- und französischsprachigen Nachfolgeorganisationen (International Association of Penal Law, bzw. Association Internationale de Droit Pénal; I.A.P.L./A.I.D.P.) gegründet.
 
Die Mitglieder der IKV waren vornehmlich Juristen. Artikel 1 der geänderten Satzung von 1897 forderte die wissenschaftliche Erforschung des Verbrechens, seiner Ursachen und der Mittel seiner Bekämpfung und erklärte, "dass sowohl das Verbrechen als auch die Mittel zu seiner Bekämpfung nicht nur vom juristischen, sondern ebenso auch vom anthropologischen und soziologischen Standpunkt aus betrachtet werden müssen".
 
Von 1889 bis 1914 rang die IKV mit viel Engagement um ihre Reformziele. Der Erste Weltkrieg erschütterte den transnationalen Zusammenhalt. Die deutsche Landesgruppe der IKV arbeitete weiter für die Reform des deutschen Strafrechts, scheiterte dann aber am Aufstieg des Nationalsozialismus. Am 14. März 1924 wurden in Paris die englisch- und französischsprachigen Nachfolgeorganisationen (International Association of Penal Law, bzw. Association Internationale de Droit Pénal; I.A.P.L./A.I.D.P.) gegründet.


Das Ende der IKV wird mal auf 1932 (das Jahr des letzten Kongresses der deutschen Sektion), mal auf 1937 (förmliche Auflösung) datiert.
Das Ende der IKV wird mal auf 1932 (das Jahr des letzten Kongresses der deutschen Sektion), mal auf 1937 (förmliche Auflösung) datiert.
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==Programm==
==Programm==
Im Mittelpunkt des Programms, das von der Überzeugung getragen war, dass das Thema "Verbrechen und Strafen" in Wissenschaft und Gesetzgebung ebenso sehr vom soziologischen wie vom juristischen Gesichtspunkt aus zu betrachten sei, stand die Reform des Strafensystems und des Strafvollzugs, insbesondere die Bekämpfung der als verderblich angesehenen kurzzeitigen Freiheitsstrafen. Als Ersatz für die kurze Freiheitsstrafe war "Arbeitsstrafe ohne Einsperrung" - heute würde man von gemeinnütziger Arbeit sprechen - vorgesehen. Auch setzte sich die IKV für die Einführung der "bedingten Verurteilung" (= Strafaussetzung auf Bewährung) ein.
Artikel 1 der geänderten Satzung von 1897 forderte die wissenschaftliche Erforschung des Verbrechens, seiner Ursachen und der Mittel seiner Bekämpfung und erklärte, "dass sowohl das Verbrechen als auch die Mittel zu seiner Bekämpfung nicht nur vom juristischen, sondern ebenso auch vom anthropologischen und soziologischen Standpunkt aus betrachtet werden müssen".
 
Im Mittelpunkt des Programms stand die Reform des Strafensystems und des Strafvollzugs, insbesondere die Bekämpfung der als verderblich angesehenen kurzzeitigen Freiheitsstrafen. Als Ersatz für die kurze Freiheitsstrafe war "Arbeitsstrafe ohne Einsperrung" - heute würde man von gemeinnütziger Arbeit sprechen - vorgesehen. Auch setzte sich die IKV für die Einführung der "bedingten Verurteilung" (= Strafaussetzung auf Bewährung) ein.


Noch im 19. Jahrhundert formulierte die IKV die folgenden zentralen Anliegen:
Noch im 19. Jahrhundert formulierte die IKV die folgenden zentralen Anliegen:
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