Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV): Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 19: Zeile 19:
*Unterscheidung von Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrechern (sowie Unschädlichmachung der letztgenannten, sofern sie unverbesserlich sind)  
*Unterscheidung von Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrechern (sowie Unschädlichmachung der letztgenannten, sofern sie unverbesserlich sind)  
*Beseitigung der Trennung des Strafvollzugs von der Strafrechtspflege  
*Beseitigung der Trennung des Strafvollzugs von der Strafrechtspflege  
Verbesserung der Gefängnisse  
*Verbesserung der Gefängnisse  
*Ersatz der kurzzeitigen Freiheitsstrafen  
*Ersatz der kurzzeitigen Freiheitsstrafen  
*Bemessung der Strafdauer bei langzeitigen Freiheitsstrafen auch nach den Ergebnissen des Strafvollzugs.  
*Bemessung der Strafdauer bei langzeitigen Freiheitsstrafen auch nach den Ergebnissen des Strafvollzugs.  


Die ersten Kongresse der IKV, die jeweils durch Gutachten und Berichte vorbereitet waren, wurden in Brüssel (1889), Bern (1890), Kristiania (1891) und in Paris (1893) abgehalten. Die Vereinigung, die auch sowohl ein französisches als auch ein deutsches Jahrbuch herausgab, zählte zur Zeit des Pariser Kongresses über 600 Mitglieder aus fast allen Staaten Europas, aus Nord- und Südamerika, Ägypten und Japan.
Die ersten Kongresse der IKV, die jeweils durch Gutachten und Berichte vorbereitet waren, wurden in Brüssel (1889), Bern (1890), Kristiania (1891) und in Paris (1893) abgehalten. Die Vereinigung, die auch sowohl ein französisches als auch ein deutsches Jahrbuch herausgab, zählte zur Zeit des Pariser Kongresses über 600 Mitglieder aus fast allen Staaten Europas, aus Nord- und Südamerika, Ägypten und Japan.


Die Bewertungen der Rolle der IKV sind geteilt. Während manche (z.B. Hans-Heinrich Jescheck) in der IKV eine Vorreiterin der kriminalpolitischen Liberalisierung im späten 20. Jahrhundert sehen, betonen andere (z.B. [Leon Radzinowicz) die direkten und indirekten Verbindungslinien, die von der IKV zu den autoritären Strafrechts- und Unterdrückungssystemen des frühen 20. Jahrhunderts führen (faschistisches Italien, Drittes Reich, Stalinismus).
Die Bewertungen der Rolle der IKV sind geteilt. Während manche (z.B. Hans-Heinrich Jescheck) in der IKV eine Vorreiterin der kriminalpolitischen Liberalisierung im späten 20. Jahrhundert sehen, betonen andere (z.B. [Leon Radzinowicz) die direkten und indirekten Verbindungslinien, die von der IKV zu den autoritären Strafrechts- und Unterdrückungssystemen des frühen 20. Jahrhunderts führen (faschistisches Italien, Drittes Reich, Stalinismus).




=== Gründer ===
=== Gründung ===
Die Internationale Kriminalistische Vereinigung wurde von [[Franz von Liszt]], Adolphe Prins und Gerardus Antonius van Hamel gegründet.  
Die Internationale Kriminalistische Vereinigung wurde am 17. September 1888 von [[Franz von Liszt]], Adolphe Prins und Gerardus Antonius van Hamel in Brüssel gegründet und war auch unter den Bezeichnungen International Union of Penal Law (I.U.P.L.) und Union Internationale de Droit Pénal (U.I.D.P.) bekannt. Am 1. Januar 1889 nahm die Vereinigung offiziell ihre Arbeit auf.  


Anstoß für die Gründung war der v.a. briefliche, aber auch persönliche Kontakt zwischen v. Liszt, Prins und van Hamel. Dieser Kontakt zeugte von einer weitgehenden Übereinstimmung ihrer Ansichten und so sollten mit vereinten Kräften die gemeinsamen Anschauungen nach außen vertreten werden. Die IKV wurde als erste internationale Organisation auf dem Feld der Strafrechtspflege gegründet und war für alle Personen gedacht, welche die Aufgabe in einer zielbewussten Bekämpfung des Verbrechertums sahen und die bestehenden Einrichtungen diesbezüglich für verbesserungsbedürftig und –fähig hielten. - Wissenschaftler in aller Welt verfolgten damals frei von nationalen Zwängen die Entwicklungen im In- und Ausland mit regem Interesse. Dies, und die Entstehung neuer Organisationsformen mit zunehmend internationaler Ausrichtung erzeugten eine „internationale Stimmung“. Ein optimales Forum zum Meinungs- und Interessenaustausch als auch zur Interessenvertretung war dabei die Internationale Kriminalistische Vereinigung.


=== Gründung und Entwicklung ===
Die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV) wurde am 17. September 1888 in Brüssel gegründet und war auch unter den Bezeichnungen International Union of Penal Law (I.U.P.L.) und Union Internationale de Droit Pénal (U.I.D.P.) bekannt. Am 1. Januar 1889 nahm die Vereinigung offiziell ihre Arbeit auf.


Anstoß für die Gründung war der v.a. briefliche, aber auch persönliche Kontakt zwischen v. Liszt, Prins und van Hamel. Dieser Kontakt zeugte von einer weitgehenden Übereinstimmung ihrer Ansichten und so sollten mit vereinten Kräften die gemeinsamen Anschauungen nach außen vertreten werden. Die IKV wurde als erste internationale Organisation auf dem Feld der Strafrechtspflege gegründet und war für alle Personen gedacht, welche die Aufgabe in einer zielbewussten Bekämpfung des Verbrechertums sahen und die bestehenden Einrichtungen diesbezüglich für verbesserungsbedürftig und –fähig hielten.
=== Entwicklung ===
Wissenschaftler in aller Welt verfolgten damals frei von nationalen Zwängen die Entwicklungen im In- und Ausland mit regem Interesse. Dies, und die Entstehung neuer Organisationsformen mit zunehmend internationaler Ausrichtung erzeugten eine „internationale Stimmung“. Ein optimales Forum zum Meinungs- und Interessenaustausch als auch zur Interessenvertretung war dabei die Internationale Kriminalistische Vereinigung.
   
   
Organ der Vereinigung waren die „Mitteilungen der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung“ (MittIKV). In den Mitteilungen wurden insbesondere die Tagungsprotokolle der europaweiten Kongresse, sowie Aufsätze zu kriminologischen und kriminalpolitischen Themen veröffentlicht. Teilweise wurden die Ausgaben durch Beiträge aus anderen deutschen, italienischen oder französischen Fachzeitschriften ergänzt. Die Mitteilungen wurden zunächst der „Zeitschrift für die gesamte Strafwissenschaft“ beigelegt (1889 – 1904). Ab 1904 wurden die Mitteilungen als eigenständige Literatur herausgegeben.
Organ der Vereinigung waren die „Mitteilungen der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung“ (MittIKV). In den Mitteilungen wurden insbesondere die Tagungsprotokolle der europaweiten Kongresse, sowie Aufsätze zu kriminologischen und kriminalpolitischen Themen veröffentlicht. Teilweise wurden die Ausgaben durch Beiträge aus anderen deutschen, italienischen oder französischen Fachzeitschriften ergänzt. Die Mitteilungen wurden zunächst der „Zeitschrift für die gesamte Strafwissenschaft“ beigelegt (1889 – 1904). Ab 1904 wurden die Mitteilungen als eigenständige Literatur herausgegeben.
31.738

Bearbeitungen