Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Jubiläumsjahr 1914, in dem das 25jährige Bestehen der Vereinigung gefeiert wurde, sollte zeitgleich das Ende der IKV einläuten. Mit dem Ausbruch des ersten Weltkrieges war an eine wissenschaftliche Zusammenarbeit der verfeindeten Staaten nicht mehr zu denken. Von nun an gab es nur noch die, während der Existenz der gesamten IKV gegründeten, Landesgruppen. Die deutsche Landesgruppe existierte beispielsweise bis ins Jahr 1937 und arbeitete bis dahin vor allem an der deutschen Strafrechtsreform.
Das Jubiläumsjahr 1914, in dem das 25jährige Bestehen der Vereinigung gefeiert wurde, sollte zeitgleich das Ende der IKV einläuten. Mit dem Ausbruch des ersten Weltkrieges war an eine wissenschaftliche Zusammenarbeit der verfeindeten Staaten nicht mehr zu denken. Von nun an gab es nur noch die, während der Existenz der gesamten IKV gegründeten, Landesgruppen. Die deutsche Landesgruppe existierte beispielsweise bis ins Jahr 1937 und arbeitete bis dahin vor allem an der deutschen Strafrechtsreform.
Nach Kriegsende wurde versucht, die Gesamtvereinigung wieder aufleben zu lassen. Trotz mehrfacher Versuche gelang eine Wiederbelebung der IKV jedoch nicht mehr. Statt dessen wurde am 14.03.1924 die „Nachfolgeorganisation“ Association Internationale de Droit Pénal (A.I.D.P.) bzw. International Association of Penal Law (I.A.P.L.) in Paris gegründet. Die A.I.D.P. ist bis zum heutigen Tage aktiv und verfolgt die Ziele der strafrechtsdogmatischen und kriminologischen Forschung - ganz im Sinne der IKV - ohne für eine bestimmte Strafrechtstheorie Partei zu ergreifen.  
Nach Kriegsende wurde versucht, die Gesamtvereinigung wieder aufleben zu lassen. Trotz mehrfacher Versuche gelang eine Wiederbelebung der IKV jedoch nicht mehr. Stattdessen wurde am 14.03.1924 die „Nachfolgeorganisation“ Association Internationale de Droit Pénal (A.I.D.P.) bzw. International Association of Penal Law (I.A.P.L.) in Paris gegründet. Die A.I.D.P. ist bis zum heutigen Tage aktiv und verfolgt die Ziele der strafrechtsdogmatischen und kriminologischen Forschung - ganz im Sinne der IKV - ohne für eine bestimmte Strafrechtstheorie Partei zu ergreifen.  




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