Volksgesundheit als Rechtsgut

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  • CARVALHO, Érika Mendes de Carvalho. O bem jurídico-penal na Lei de Drogas. Palestra no Centro Universitário Ritter dos Reis, em 11 de Jun. de 2013 (sepultando o bem jurídico (?) saúde pública. Dialogar com dogmatas críticos é preciso).


kann, ist etwa das „Kaufen“ nur als Vorbereitungshandlung der Schädigung der diffusen Volksgesundheit bzw. als abstraktes Gefährdungsdelikt hinsichtlich einer eigentlichen Gesundheitsgefährdung (eines nicht wirksam Einwilligenden!) einzustufen. Dem „Kaufen“ ist nun aber wieder etwa das „Anbieten“ von Drogen vorgelagert, dem wiederum das „Gewinnen“, "Zubereiten“ usw. und alledem schlußendlich das „Anbauen“, wobei jeweils schon der Versuch genügt (Abs. 2). Diese Vorbereitung der Vorbereitung der Vorbereitung einer Gefährdung soll nun aber genauso wie die nachfolgenden Handlungen bestraft werden – es ist dementsprechend selbst der bloße Versuch des Anbaus von Drogen schon mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe pönalisiert ..


„Bekämpfens“ eine problematis che kriminalpolitische Stoßrichtung zu erkennen ist, be legt Verf. mit einer Fülle von ob der Sorglosigkeit im Umgang mit der Sprache traurig bis besorgt stimmenden Beispielen ( S. 109 ff.). Es zeigt sich hierin – auch – eine Verrohung der Sprache, wie man sie seit Jahren lesen und hören kann, auch in den oberen Etagen der Gesellschaft. „Eine solche Krimin alpolitik des Bekämpfens und Ausmerzens harmoniert aber nun m al – und nur das interessiert in unserem Zusammenhang – bestens mit der Schrotschußtechnik, also einem Stil, der da s Fragmentarische am Strafrecht nicht tolerieren will – nullum crimen sine poena – und deshalb – sicher ist sicher – zu ei- nem auch verbalen overkill führt“ (S. 115). Weitere Vorver- lagerungen der Strafbarkeit durch Rahmenbeschlüsse können in den letzten Jahren mehrfach besichtigt werden (d azu S. 116 ff.). Hettinger

Scheffler, Uwe 2006 Strafgesetzgebungstechnik in Deutschland und Europa, Juristische Zeitgeschichte. Kleine Reihe, Bd. 13, BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2006: 68 f