Volksgerichtshof

Der Volksgerichtshof (VGH) war ein Gericht im Dritten Reich, das von 1934 bis 1945 existierte und seit 1942 von Dr. Roland Freisler als dessen Präsidenten geleitet wurde. Der VGH bestand aus sechs Senaten mit jeweils fünf Richtern. Nur zwei dieser fünf Richter waren Berufsrichter (in roter Robe), drei waren Laienrichter ("Volksrichter"). Bei den Laienrichtern - deren zahlenmäßige Überlegenheit den "politischen" Charakter dieser Justiz unterstrich - handelte es sich häufig um SA-Offiziere im Generalsrang. Die Urteile wurden nur von den Berufsrichtern unterzeichnet.

Die Verurteilungsquote in den kurzen und ohne jede Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung geführten Prozessen war hoch; unter den Verurteilungen war wiederum die Quote der Verurteilungen zum Tode außergewöhnlich hoch. Dies insbesondere seit Kriegsbeginn. Eine weitere Steigerung der Härte erfolgte nach Amtsantritt von Freisler im August 1942. Freisler bezweckte die Demütigung und physische Vernichtung der Angeklagten. Bis 1945 wurden rund 5.200 Todesurteile vollstreckt. Zu den Opfern des VGH gehörten Mitglieder der Roten Kapelle, der Weißen Rose, der Edelweißpiraten und des Kreisauer Kreises, aber auch kommunistische Reichstagsabgeordnete und die Verschwörer des 20. Juli 1944. Freisler selbst wurde im Februar 1945 während eines Luftangriffs durch einen herabstürzenden Balken erschlagen.