Verfahrensdauer

Die Dauer eines justizförmigen Verfahrens (Verfahrensdauer) hängt von der Komplexität des Gegenstands ab - aber nicht nur. Die Verfahrensdauer ist im historischen, internationalen und regionalen Vergleich unterschiedlich. In Staaten mit gering entwickelten bürgerlichen Rechten ist die Verfahrensdauer typischerweise länger als in Staaten mit einer stärkeren Stellung der Bürger.

Zivilrecht

  • 22 Jahre auf das Ergebnis einer Schadensersatzklage zu warten, ist zu lang. So urteilte die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG, als sie 2009 das Landgericht Hamburg anwies, das Verfahren zügig abzuschließen, in dem es schon seit 19 Jahren nur noch um die Höhe des bereits anerkannten Schadensersatzanspruchs gegen eine Bank ging (1 BvR 2662/06).


Strafrecht

Verfahren zu lang

Die strafrechtliche Aufarbeitung von Verfehlungen von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen dauere zu lang, kritisierte Ulrike Merten als (SPD-) Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags im August 2009. Grund sei die Zuständigkeitsregelung. Zuständige seien der Wohn- oder Dienstort des Betroffenen. Besser, so Merten, wäre die Schaffung von zentralen Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Potsdam, dem Sitz der Einsatzführungskommandos der Bundeswehr (FAZ 14.08.09: 4: "Merten: Verfahren gegen Soldaten zu lang").


Verfahren zu kurz

Literatur

  • Dickens, Charles (1853/2007) Bleak House. Frankfurt: Insel.