Theorie des gerechten Krieges

Die auf Thomas von Aquin und Augustinus zurückgehende Theorie des gerechten Krieges nennt einige Kriterien, anhand derer die Rechtmäßigkeit eines Krieges bestimmt werden soll. Sie unterscheidet zu diesem Zweck die Rechtmäßigkeit des Kriegseintritts und der Kriegsfortsetzung (jus ad bellum) von der Rechtmäßigkeit der Kriegsführung (jus in bello).

Rechtmäßigkeit des Kriegseintritts

Sechs Kriterien bedingen die Berechtigung zum Kriegseintritt bzw. zum Fortsetzen des Krieges:

  1. Der Kriegseintritt wurde von einer legitimen Autorität beschlossen.
  2. Es besteht ein gerechter Grund zum Kriegseintritt wie zum Beispiel die Verteidigung gegen einen Aggressor.
  3. Der Krieg wird mit gerechten Absichten geführt - also im Sinne des gerechten Grundes und ohne den Plan, sich darüber hinaus einen Vorteil wie die Aneignung von Ressourcen oder der Machtsteigerung zu verschaffen.
  4. Der Krieg erfüllt die Bedingung der Proportionalität. Er ist verhältnismäßig, richtet also nicht mehr Unheil an als er abwendet.
  5. Es besteht die Aussicht auf Sieg.
  6. Der Krieg ist die ultima ratio.

Rechtmäßigkeit der Kriegsführung

Die Rechtmäßigkeit der Art der Kriegsführung entscheidet sich anhand von zwei Kriterien:

  1. Proportionalität: es darf nicht mehr Unheil angerichtet werden als für den Sieg notwendig
  2. Das Prinzip der Nichtkombattanten-Immunität muss gewahrt werden

Literatur

  • Uwe Steinhoff: Moralisch korrektes Töten. Melzer Verlag, Neu Isenburg, 2005.