Terrorismusgesetzgebung

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
  • Anti-Terror-Gesetz in: de.wikipedia
  • Denninger, Erhard (2002) Freiheit durch Sicherheit? Anmerkungen zum Terrorismusbekämpfungsgesetz. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 10–11/2002), S. 22–30.
  • Herbert, Sarah (Dissertationsprojekt 2008-13): Grenzen des Strafrechts bei der Terrorismusgesetzgebung. Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und England
Der neue, globale Terrorismus hat in vielen Rechtsordnungen zu einer erheblichen Ausdehnung des Strafrechts in das Vorfeld des eigentlichen Taterfolgs geführt, wodurch sich die Frage nach den rechtsstaatlichen Grenzen des Strafrechts neu stellt. Das Projekt untersucht und vergleicht die in Deutschland und England erörterten Kriterien zur Strafrechtsbegrenzung am Beispiel der Terrorismusgesetzgebung. Damit soll ein Beitrag zur Diskussion über die Auflösung des Konflikts zwischen Freiheit und Sicherheit geleistet werden.
Seit den Anschlägen von New York, Madrid und London gelten alle westlichen Demokratien als mögliches Ziel eines terroristischen Angriffs, wodurch eine tiefe Verunsicherung in der Bevölkerung hervorgerufen und das hohe Sicherheitsbedürfnis westlicher Gesellschaften empfindlich getroffen wird. Deutschland und England reagierten wie auch andere Länder auf die Gefahr dieses bisher unbekannten, globalen Terrorismus mit der Einführung neuer Straftatbestände, deren Anwendungsbereich oft über die internationalen Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung hinausgeht. Angesichts verheerender und nicht genau abschätzbarer Tatfolgen terroristischer Anschläge stand für den Gesetzgeber dabei der Präventions- und Sicherheitsgedanke im Vordergrund. Vorrangiges Ziel der neuen Gesetze ist somit, ein früheres staatliches Eingreifen zu ermöglichen, indem an Tathandlungen weit im Vorfeld des eigentlichen Taterfolgs angeknüpft wird. Der daraus folgende erhebliche Eingriff in die Freiheitssphäre des Einzelnen wird zumeist mit der vermeintlichen Sicherheit gerechtfertigt, die die neuen Straftatbestände gewährleisten sollen. In einem Rechtsstaat muss die Eingriffsbefugnis des Staats jedoch klare Grenzen haben – denn ohne diese ist eine Vorverlagerung bis hin zur Bestrafung von Gedanken denkbar. Neue Risiken werfen daher neue Fragen nach der Legitimation und den funktionalen Grenzen des Strafrechts auf, die sich im Spannungsfeld zwischen strafrechtlich geschützter Sicherheit und der Freiheit des Einzelnen bewegen. Das Dissertationsvorhaben geht der Frage nach, welche Kriterien zur Auflösung des Konflikts zwischen Freiheit und Sicherheit diskutiert werden. Forschungsgegenstand sind die Modelle zur Strafrechtsbegrenzung am Beispiel der Terrorismusgesetzgebung in Deutschland und England. Das Problem der funktionalen Grenzen des Strafrechts zeigt sich in der deutschen Terrorismusgesetzgebung besonders deutlich bei der Inkriminierung sozialadäquater Handlungen ohne eigenen Unrechtsgehalt sowie der Strafbewehrung von Handlungen, die erst durch einen weiteren Willensentschluss des Täters oder eines Dritten zu einer Verletzung des Schutzguts führen können. Bei dieser Pönalisierung von Verhaltensweisen weit im Vorfeld eines Anschlags stellen sich schwierige Legitimationsfragen. Soll etwa bereits der Besitz an sich harmloser Gegenstände strafbar sein, wenn die Absicht besteht, diese bei einem Anschlag einzusetzen? Zudem führt die Anerkennung weit gefasster kollektiver Schutzgüter wie „die öffentliche Sicherheit“ zu einer problematischen Ausdehnung der Strafbarkeit. Noch schärfer tritt der Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit in der neueren englischen Terrorismusgesetzgebung hervor. Eine sehr weite Definition des Begriffs „Terrorismus“ sowie der Verzicht auf objektive Unrechtsmerkmale in den Tatbeständen führen in vielen Fällen zu einem erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. - Sowohl in Deutschland als auch in England werden in langer Tradition mögliche Kriterien diskutiert, die einen Maßstab für die Legitimation und die Begrenzung von Strafnormen bereit stellen sollen. Während sich die Diskussion in Deutschland vor allem in der strafrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rechtswissenschaft entwickelte, wird die Frage nach Legitimationskriterien des Strafrechts im englischsprachigen Raum hauptsächlich als rechtsphilosophische Frage wahrgenommen.


  • Philipp H. Schulte (2008) Terrorismus und Anti-Terrorismus-Gesetzgebung. Eine rechtssoziologische Analyse, Kriminologie und Kriminalsoziologie, Band 6
Die Arbeit befasst sich mit der Interaktion von Terrorismus und den in Deutschland erlassenen Anti-Terrorismus-Gesetzen. Hierbei handelt es sich um die Gesetze, die der Gesetzgeber seit 1974 in unmittelbarer Reaktion auf terroristische Gewalt erlassen hat. Die Schwerpunkte der Arbeit bilden jeweils das Gesetzgebungsverfahren im historischen Kontext, die inhaltliche Bewertung und schließlich die Klärung, ob das Anti-Terrorismus-Gesetz erfolgreich im Kampf gegen den Terrorismus war bzw. ist.- Um diese Fragestellungen umfassend beantworten zu können, werden vorab eine Definition für das Phänomen Terrorismus erarbeitet und die Formen des Terrorismus beleuchtet, die in Deutschland zum Erlass von Anti-Terrorismus-Gesetzen geführt haben. Presse: Systematisch entwickelt er aus der präzisen Defintion der Begriffe heraus die Genese der Gesetzgebung wie deren kritische Würdigung und Analyse. [...] Die im Fazit getroffene Aussage, daß Terrorismusgesetzgebung immer auch „ein Akt der symbolischen Politik" (S. 225) zu sein hat und stets nur sein kann, kann nicht hoch genug gewichtet werden. [...] Insgesamt ist Schultes Studie eine Bereicherung für die akademische Literatur, spannt sie doch erstmals den Bogen zwischen RAF-spezifischer Gesetzgebung und der Herausforderung durch den islamistischen Terrorismus. Alexander Straßner in: Jahrbuch Extremismus & Demokratie (E & D), 2009