Terrorismusbekämpfungsgesetz

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Einleitung

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz (im Folgenden: TBG) beinhaltet eine Erweiterung der gesetzlichen Kompetenzen der deutschen Sicherheitsbehörden und stellt einen Teil des Anti – Terror – Paketes der Bundesrepublik Deutschland dar. Es trat am 9. Januar 2002 in Kraft und unterlag einer Befristung von fünf Jahren. Innerhalb dieser Zeitspanne fand eine gesetzlich geregelte Evaluation des TBG statt. In Folge dessen wurde am 7. Januar 2007 das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (im Folgenden: TBEG) erlassen, welches erneut auf fünf Jahre befristet ist. Auch zum Anti – Terror – Paket gehört die Anti – Terror – Datei (im Folgenden: ATD), deren Ziel die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus ist.

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz

Entstehung

Die Anschläge des 11. Septembers 2001 in den USA lösten auch in Deutschland eine stärkere Diskussion um die nationale Sicherheit im Zusammenhang mit Terroranschlägen aus. Bereits im November 2001 lag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum TBG vor.


Inhalte und Ziele des Gesetzentwurfes

Der Gesetzentwurf sieht die Veränderung und Ergänzung bestehender Gesetze vor. Die betroffenen Gesetze sind nachfolgend genannt:

1. Bundesverfassungsschutzgesetz

2. MAD-Gesetz

3. BND-Gesetz

4. Bundesgrenzschutzgesetz

5. Bundeskriminalamtgesetz

6. Ausländergesetz und andere ausländerrechtliche Vorschriften

7. Sicherheitsüberprüfungsgesetz

8. Vereinsgesetz

9. Bundeszentralregistergesetz

10. Zehnte Buch Sozialgesetzbuch

11. Luftverkehrsgesetz

12. Energiesicherungsgesetz

13. Passgesetz

14. Gesetz über Personalausweise

Die Ziele des neuen Gesetzes sind neben der erweiterten Kompetenz der deutschen Sicherheitsbehörden, die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Behörden, die Verhinderung der Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland, die bessere Erkennung der sich bereits im Inland befindenden Extremisten, die Verbesserung identitätssichernder Maßnahmen im Visumverfahren sowie die Verbesserung der Grenzkontrollmöglichkeiten.

Die Umsetzung des TBG wurde mit 240 Millionen Euro veranschlagt, wobei in den kommenden Jahren jährlich weitere 100 Millionen Euro hinzukommen würden. Diese Kosten sollen zum Teil auf die private Wirtschaft und den privaten Verbraucher umgelegt werden, was sich später zum Beispiel in der erhöhten Tabaksteuer niederschlug.

Die gesetzlich umfassendsten Änderungen des Gesetzentwurfes betrafen das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD – Gesetz (MAD: Militärischer Abschirmdienst) und das BND – Gesetz (BND: Bundesnachrichtendienst). Die Umgestaltung dieser Gesetze würde zu einer Einschränkung des Artikels 10 GG führen, welcher das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt.

Eine weitere entscheidende Neuerung war im Pass- und Personalausweisgesetz vorgesehen: Beide Dokumente sollten neben Unterschrift und Lichtbild weitere biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht enthalten dürfen. Gleiches sollte für die Aufenthaltsgenehmigung von Ausländern gelten. Zusätzlich könne bei diesen auch das gesprochene Wort aufgezeichnet werden, um den Herkunftsstaat oder die Herkunftsregion bestimmen zu können.


Kritik am Gesetzentwurf und Verabschiedung des TBG

Der Gesetzentwurf zum TBG wurde sowohl vom Datenschutzzentrum als auch von anderen unabhängigen Vereinigungen (z.B. der Humanistischen Union) stark kritisiert. Mittelpunkt der Kritik bildete die Einschränkung des Artikels 10 GG.

Unabhängig davon trat das TBG am 9. Januar 2002 in Kraft. Dabei übernahm es, bis auf wenige Ergänzungen, den Wortlaut des Gesetzentwurfes. Im Gesetzestext ist eine Befristung des TBG auf fünf Jahre festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes muss eine Evaluation der neuen Bestimmungen vorgenommen werden. Diese soll die Grundlage für eine mögliche Veränderung des TBG bilden.

Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Am 11. Mai 2005 wurden die Ergebnisse der Evaluation des TBG veröffentlicht. Die wichtigsten Evaluationsergebnisse seien hier stichpunktartig dargestellt:

­1. sechs islamistische Organisationen mit über 800 Mitgliedern in Deutschland wurden Beobachtungsobjekt

­2. Aufklärung des Finanzierungsnetzwerkes des Hamas in Europa

­3. Aufdeckung von Strukturen des islamistischen Terrorismus und Gewinnung von Anhaltspunkten über Reisebewegungen islamistischer Terroristen

4. der Bundesverfassungsschutz machte keinen Gebrauch von der Auskunftseinholung bei Postdienstleistern

Das Innenministerium bilanzierte die Neuregelungen des TBG als erfolgreich und angemessen und hielt eine erneute Probezeit des Gesetzes für unnötig.

Am 7. Januar 2007 trat das TBEG in Kraft, in dessen Rahmen zahlreiche neue Befugnisse verankert wurden. So erhielten der Bundesverfassungsschutz, der MAD und der BND weitreichendere Zugriffsrechte bei Finanzunternehmen, Postdienstleistern, Luftfahrtunternehmen und Telekommunikationsdiensten. Auch das TBEG muss per Gesetz evaluiert werden und ist somit ebenfalls auf fünf Jahre befristet.

Die Anti – Terror – Datei

Die Anti – Terror – Datei (im Folgenden: ATD) ist ein weiterer Aspekt des Anti – Terror – Paketes der Bundesregierung. Ihr Ziel ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus. Dabei soll eine Voraberkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate möglich sein.

Die ATD setzt sich aus einer Vielzahl bereits angelegter und neu entwickelter Datenbanken zusammen. Zugriffsberechtigt sind die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt, der Verfassungsschutz, der MAD, der BND und das Zollkriminalamt.

Obwohl es strenge Vorschriften darüber gibt, wer wann auf diese Daten zugreifen darf, können im Eilfall Informationen für Sofortmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Anschläge genutzt werden. Dem Datenschutzzentrum ist es gestattet, Kontrollen durchzuführen. Des Weiteren sollen Betroffene die Möglichkeit haben, beim Bundeskriminalamt Auskunft darüber zu erhalten, was über sie gespeichert ist.


Literatur

  • www.heise.de
  • www.gesetze-im-internet.de
  • www.bundesregierung.de
  • www.datenschutzzentrum.de
  • www.humanistische-union.de