Tötung ohne Gerichtsverfahren
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Die Tötung ohne Gerichtsverfahren - etwa die "Hinrichtung von mutmaßlichen Kriminellen", z.B. Terroristen, ohne jedes Verfahren verstößt gegen grundlegende Menschenrechte.
Die Bundeswehr ist an gezielten Tötungen durch die Amerikaner in Afghanistan beteiligt. Das ist aber nach geltender Rechtslage nur dann verboten, wenn Angriffe auf Zivilpersonen erfolgen oder wenn sie exzessive Kollateralschäden in Kauf nehmen.