Strafgesetzgebung

In Deutschland unterliegt die Strafgesetzgebung verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. Es darf nicht schlechterdings jedes beliebige Verhalten unter Strafe gestellt werden.

  • Nur sozialschädliches Verhalten darf überhaupt kriminalisiert werden. Es muss also andere unmittelbar oder mittelbar verletzen oder sonst schädigen.
  • Das Strafrecht muss geeignet sein, die Häufigkeit und/oder Intensität der unerwünschten Verhaltensweisen zu beeinflussen (Zweckmäßigkeit).
  • Das Strafrecht muss erforderlich in dem Sinne sein, dass es kein milderes Mittel gibt, mit dem derselbe Erfolg zu erzielen ist (Erforderlichkeit). Strafrecht ist also "ultima ratio".
  • Zudem muss die strafbedrohte Handlung bestimmt beschrieben werden (Art. 103 II GG). Es muss möglich sein, aufgrund der Beschreibung der Handlung zu wissen, was strafbar ist und was nicht.