Standgericht

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das seit dem Dreißigjährigen Krieg bekannte Standgericht - bei dem unter freiem Himmel in kurzem Verfahren über besonders schwere Fälle entschieden wird - hat seinen Namen daher, dass der Vorsitzende und die Beisitzer "sich nicht niedersetzen, sondern die gantze Sache in kurtzer Zeit in einem Creyße stehend abthun" (Blasius 2009). Die MStGO bezeichnete als Standgericht allerdings diejenige niedere Militärgerichtsbarkeit, die in Friedenszeiten nur für einfache Soldaten und für einfache Vergehen (mit Arrest zu ahnden) zuständig war. "Zur Aufrechterhaltung der Disziplin" waren für den Kriegsfall "Feld-Standgerichte" vorgesehen. In der Weimarer Republik unterstanden Soldaten nach Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit im August 1920 der zivilen Gerichtsbarkeit - auch wenn es laut Artikel 106 der Weimarer Reichsverfassung Ausnahmen für Kriegszeiten und an Bord von Kriegsschiffen geben sollte.


Quellen

  • Blasius, Rainer (2009) Vom Gerichtsherrn zum Disziplinarvorgesetzten. Eigene Strafgerichte gibt es für die Bundeswehr nicht, obwohl das Grundgesetz sie zulässt. FAZ 06.07.09: 10.