Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen

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== Prognoserisiken ==
== Prognoserisiken ==


== Entscheidungsverhalten bei Kriminalprognosen ==


Neben formalen Gründen (freiheitsentziehende Maßnahmen bedürfen richterlicher Entscheidung!) befinden sich Prognostiker sowie Gericht und Vollzugsbehörde, also die Rechtsanwender, in einer vollständig unterschiedlichen Entscheidungssituation: Der forensische Prognostiker wird als Erfahrungswissenschaftler seine kriminalprognostischen Aussagen stets als Wahrscheinlichkeitsaussagen formulieren (vgl. Volckart 2002). Er wird sich, eingeschränkt durch die Formulierung spezifischer Bedingungen, zur Wahrscheinlichkeit neuerlicher Straffälligkeit eines Verurteilten äußern; er wird begünstigende Umstände, die eine Le-galprognose unterstützen, ebenso benennen wie solche Umstände, die erneute Straffälligkeit erwarten lassen.
Die Rechtsanwender hingegen treffen eine Ja-/Nein-Entscheidung. Sie lassen Wahrschein-lichkeitsaussagen der Kriminalprognose in ihre Entscheidung einfließen bzw. ziehen sie zur Begründung heran.


== Inhalt und Anforderungen an Kriminalprognosen ==
== Inhalt und Anforderungen an Kriminalprognosen ==
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