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Individualprognosen dienen der Begründung, der Modifizierung oder der Beendigung von Freiheitsentziehungen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten (1998) hat ihre Häufigkeit in Deutschland erheblich zugenommen. | Individualprognosen dienen in der Praxis meistens der Begründung, der Modifizierung oder der Beendigung von Freiheitsentziehungen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten (1998) hat ihre Häufigkeit in Deutschland erheblich zugenommen. | ||
Sie können aber auch der Früherkennung von Delinquenzrisiken im frühesten Kindesalter, bzw. der Identifizierung möglicher künftiger Intensivtäter (etwa seitens der Jugendhilfe) dienen. | |||
Außerhalb des kriminalrechtlichen Kontextes | Außerhalb des kriminalrechtlichen Kontextes kommen Individualprognosen - etwa in der Form von Behandlungsprognosen, bzw. der Beurteilung von Rückführungshindernissen - auch in Asylverfahren vor sowie im Kontext der zivilrechtlichen Unterbringung nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder. Darüber hinaus spielen Individualprognosen auch in Sorgerechtsverfahren oder im Zusammenhang mit vorzeitiger Berentung in Sozialrechtsverfahren eine erhebliche Rolle. | ||