Intensivtäter: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Schwellentäter werden aber auch solche erwachsenen Straftäter bezeichnet, die erst an der Schwelle zum Intensivtäter stehen und welche noch nicht als Intensivtäter eingestuft werden können (vgl. Schwind, 2012, S.13).
Als Schwellentäter werden aber auch solche erwachsenen Straftäter bezeichnet, die erst an der Schwelle zum Intensivtäter stehen und welche noch nicht als Intensivtäter eingestuft werden können (vgl. Schwind, 2012, S.13).
===Hangtäter===
===Hangtäter===
Mit Hangtäter wird ein Straftäter bezeichnet, der schon mindestens dreimal straffällig geworden ist und infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten neigt, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird und der für die Allgemeinheit gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 StGB).  
Mit Hangtäter wird ein Straftäter bezeichnet, der schon mindestens dreimal straffällig geworden ist und infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten neigt, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird und der für die Allgemeinheit gefährlich ist (StGB § 66 Abs. 1 ).  
===Sicherungsverwahrung===
===Sicherungsverwahrung===
Von Sicherungsverwahrung spricht man, wenn ein Täter nach Verbüßen seiner Straftat nicht entlassen wird, sondern aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose zur Verwahrung in eine entsprechende Anstalt verbracht wird. Die Sicherungsverwahrung zählt zu den Maßregeln zur Besserung und Sicherung und ist in §§ 61 Nr. 3, 66 StGB geregelt. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Taten und muss bereits im Urteil verhangen werden. Vor Eintritt in die Sicherungsverwahrung muss diese durch externe Gutachter geprüft werden. Eine regelmäßige Prüfung der Voraussetzungen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Von Sicherungsverwahrung spricht man, wenn ein Täter nach Verbüßen seiner Straftat nicht entlassen wird, sondern aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose zur Verwahrung in eine entsprechende Anstalt verbracht wird. Die Sicherungsverwahrung zählt zu den Maßregeln zur Besserung und Sicherung und ist in §§ 61 Nr. 3, 66 StGB geregelt. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Taten und muss bereits im Urteil verhangen werden. Vor Eintritt in die Sicherungsverwahrung muss diese durch externe Gutachter geprüft werden. Eine regelmäßige Prüfung der Voraussetzungen ist gesetzlich vorgeschrieben.
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*Lamnek, Siegfried, ''Theorien abweichenden Verhaltens II'', 3. überarbeitete und erweiterte Auflage, 2008, ISBN 978-3-7705-4646-6
*Lamnek, Siegfried, ''Theorien abweichenden Verhaltens II'', 3. überarbeitete und erweiterte Auflage, 2008, ISBN 978-3-7705-4646-6
===Studien und Dokumentationen===
===Studien und Dokumentationen===
*Berliner Kriminologische Studien, Band 8, ''Jugendliche Mehrfach- und "Intensivtäter"'', 2009
*Berliner Kriminologische Studien, Band 8, ''Jugendliche Mehrfach- und "Intensivtäter"'', 2009, ISBN 978-3-8258-1961-3
*Bundesgerichtshof BGH, Beschluss vom 17. November 1987, Az. 1 StR 382/87
*Bundesgerichtshof BGH, Beschluss vom 17. November 1987, Az. 1 StR 382/87
*Bundeskriminalamt, ''"Junge Mehrfach- und Intensivtäter- Gelingt der Wissenstransfer zwischen kriminologischer Forschung und polizeilicher Praxis?"'', Tagung 17.November 2010, Wiesbaden
*Bundeskriminalamt, ''"Junge Mehrfach- und Intensivtäter- Gelingt der Wissenstransfer zwischen kriminologischer Forschung und polizeilicher Praxis?"'', Tagung 17.November 2010, Wiesbaden, pfd-Datei unter [http://www.bka.de/nn_193482/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/SonstigeVeroeffentlichungen/2010TagungJungeMehrfachUndIntensivtaeter.html?__nnn=true], zuletzt online am 10.03.2016
*Hessisches Landeskriminalamt, Band 1, ''"Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen"'', 2008
*Bundeskriminalamt PKS 2014
*Goerdeler, Jochen, "Mehrfach- und Intensivtäter", kriminologische Aspekte, in Polizei & Sozialarbeit XIII, 18. Juli 2006, Hofgeismar
*Hessisches Landeskriminalamt, Band 1, ''"Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen"'', 2008, [https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/2a6/binarywriterservlet?imgUid=2c7639b5-ac5b-8214-13bd-512109241c24&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111], zuletzt online am 10.03.2016
*Kammigan, Ilka, ''"Junge Mehrfach- und Intensivtäter in Hamburg"'', Masterarbeit, 2009, Hamburg
*Goerdeler, Jochen, "Mehrfach- und Intensivtäter", kriminologische Aspekte, in Polizei & Sozialarbeit XIII, 18. Juli 2006, Hofgeismar, pdf-Datei unter [http://www.dvjj.de/veranstaltungen/dokumentationen/polizei-sozialarbeit-xiii-mehrfach-und-intensivt%C3%A4ter], zuletzt online am 10.03.2016
*Schwind, Jan-Volker, "Intensivtäter und Intensivtäterprogramme der Polizei - bezogen auf Gewalttätigkeiten junger männlicher Rechtsbrecher", Masterarbeit, 2012, Bochum
*Schwind, Jan-Volker, "Intensivtäter und Intensivtäterprogramme der Polizei - bezogen auf Gewalttätigkeiten junger männlicher Rechtsbrecher", Masterarbeit, 2012, Bochum, pdf-Datei unter [weihmann.info/images/Schwind Masterarbeit.pdf]
*Weber, Matthias, MIT Tagung im Bundeskriminalamt, ''BASU21'', 17.11.2010, Frankfurt am Main
*Strafgesetzbuch unter [www.gesetze-im-internet.de/stgb], zuletzt online am 10.03.2016
*Weber, Matthias, MIT Tagung im Bundeskriminalamt, ''BASU21'', 17.11.2010, Frankfurt am Main, in pdf-Datei unter [http://www.bka.de/nn_193482/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/SonstigeVeroeffentlichungen/2010TagungJungeMehrfachUndIntensivtaeter.html?__nnn=true], zuletzt online am 10.03.2016
===Fachzeitschriften===
===Fachzeitschriften===
*Bericht der gemeinsamen Projektgruppe des Unterausschusses Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung der AG Kripo und Justiz, S.6) bei Sonka, C. & Riesner, L., ''Junge „Mehrfach- und Intensivtäter“ - Implikationen für die Auswahl in polizeiliche Programme'' in Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 2012, S.119–127
*Bericht der gemeinsamen Projektgruppe des Unterausschusses Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung der AG Kripo und Justiz, S.6) bei Sonka, C. & Riesner, L., ''Junge „Mehrfach- und Intensivtäter“ - Implikationen für die Auswahl in polizeiliche Programme'' in Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 2012, S.119–127
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