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Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts kamen Zweifel an der Theorie der Generalprävention auf. So verschob sich die Präferenz der Strafrechtler vor allen Dingen nach dem Marburger Manifest von [[Franz von Liszt]] (1883) auf die [[Spezialprävention]]. | Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts kamen Zweifel an der Theorie der Generalprävention auf. So verschob sich die Präferenz der Strafrechtler vor allen Dingen nach dem Marburger Manifest von [[Franz von Liszt]] (1883) auf die [[Spezialprävention]]. | ||
===Generalprävention und Lernen=== | |||
Die Theorie der Generalprävention beruht auf kognitiven [[Lerntheorien]], denn sie postuliert unausgesprochen die Existenz von Lernprozessen durch Beobachtung: können die Zuschauer aus einer beobachteten Bestrafung eines Fehlbaren keine Schlüsse ziehen, könnte diese niemals präventive Wirkung entfalten. Dieser Gedanke kann auch schon in Platons Protagoras gefunden werden (s.o.). | |||
===Literatur=== | ===Literatur=== | ||
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