Generalprävention: Unterschied zwischen den Versionen

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Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts kamen Zweifel an der Theorie der Generalprävention auf. So verschob sich die Präferenz der Strafrechtler vor allen Dingen nach dem Marburger Manifest von [[Franz von Liszt]] (1883) auf die [[Spezialprävention]].
Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts kamen Zweifel an der Theorie der Generalprävention auf. So verschob sich die Präferenz der Strafrechtler vor allen Dingen nach dem Marburger Manifest von [[Franz von Liszt]] (1883) auf die [[Spezialprävention]].
===Generalprävention und Lernen===
Die Theorie der Generalprävention beruht auf kognitiven [[Lerntheorien]], denn sie postuliert unausgesprochen die Existenz von Lernprozessen durch Beobachtung: können die Zuschauer aus einer beobachteten Bestrafung eines Fehlbaren keine Schlüsse ziehen, könnte diese niemals präventive Wirkung entfalten. Dieser Gedanke kann auch schon in Platons Protagoras gefunden werden (s.o.).


===Literatur===
===Literatur===


((Ergänzung folgt))
((Ergänzung folgt))
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