Marburger Programm: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Marburger Programm''' wird die Publikation des Strafrechtsreformers, Kriminologen, Völkerrechtlers und Kriminalpolitikers [[Franz von Liszt]] (* 2. März 1851 in Wien;  † 21. Juni 1919 in Seeheim a. d. Bergstraße) aus dem Jahre 1882 bezeichnet. Die ursprünglich im Marburger Universitätsprogramm verkündete Antrittsvorlesung leitete ein neues Paradigma ein. In seiner Schrift „Der Zweckgedanke im Strafrecht“ proklamierte von Liszt die Abkehr von der Vergeltungsstrafe hin zur [[Spezialprävention]] mit ihren Strafzwecken Besserung, Sicherung und Abschreckung.
Als '''Marburger Programm''' wird die Publikation des Strafrechtsreformers, Kriminologen, Völkerrechtlers und Kriminalpolitikers [[Franz von Liszt]] (* 2. März 1851 in Wien;  † 21. Juni 1919 in Seeheim a. d. Bergstraße) aus dem Jahre 1882 bezeichnet. Die ursprünglich im Marburger Universitätsprogramm verkündete Antrittsvorlesung leitete ein neues Paradigma ein. In seiner Schrift „Der Zweckgedanke im Strafrecht“ proklamierte von Liszt die Abkehr von der Vergeltungsstrafe hin zur [[Spezialprävention]] mit ihren Strafzwecken Besserung, Sicherung und Abschreckung.


''"Ist die Einzelschuld vielfach nur das Symptom einer Gesellschaftsschuld, so gilt das Wort, dass eine gute Sozialpolitik zugleich die wirksamste Kriminalpolitik sei".
''"Ist die Einzelschuld vielfach nur das Symptom einer Gesellschaftsschuld, so gilt das Wort, dass eine gute Sozialpolitik zugleich die wirksamste Kriminalpolitik sei".


Gustav Radbruch 1922 (Schüler von Franz von Liszt)''
Gustav Radbruch 1922 (Schüler von Franz von Liszt)''
==Zum Begriff==
==Zum Begriff==
Der in Wien studierte und an der Universität in Graz habilitierte Jurist von Liszt trat nach dreijähriger Professur in Gießen 1882 seinen Lehrstuhl in Marburg an. Die Antrittsvorlesung „Der Zweckgedanke im Strafrecht“ wird als „Marburger Programm“ bezeichnet, da sie ursprünglich im Marburger Universitätsprogramm verkündet wurde. In der von Franz von Liszt mitbegründeten „Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft“ erschien sie 1883 im dritten Band und 1905 erneut im ersten Band der Sammelbände „Strafrechtliche Aufsätze und Vorträge“.
Der in Wien studierte und an der Universität in Graz habilitierte Jurist von Liszt trat nach dreijähriger Professur in Gießen 1882 seinen Lehrstuhl in Marburg an. Die Antrittsvorlesung „Der Zweckgedanke im Strafrecht“ wird als „Marburger Programm“ bezeichnet, da sie ursprünglich im Marburger Universitätsprogramm verkündet wurde. In der von Franz von Liszt mitbegründeten „Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft“ erschien sie 1883 im dritten Band und 1905 erneut im ersten Band der Sammelbände „Strafrechtliche Aufsätze und Vorträge“.
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