Strafzurückstellung: Unterschied zwischen den Versionen

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*Die geplante Therapiemaßnahme muss der Rehabilitation dienen.
*Die geplante Therapiemaßnahme muss der Rehabilitation dienen.
*Der Beginn der Behandlung muss gewährleistet sein.  
*Der Beginn der Behandlung muss gewährleistet sein.  
*Das Gericht des ersten Rechtszuges (Gericht, das in der erster Instanz für die Verurteilung zuständig war) muss der Strafzurückstellung zugestimmt haben.
*Das Gericht des ersten Rechtszuges (Gericht, das in erster Instanz für die Verurteilung zuständig war) muss der Strafzurückstellung zugestimmt haben.


===Die rechtskräftige Verurteilung===
===Die rechtskräftige Verurteilung===
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