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Der Begriff der '''Strafzurückstellung''' wurde im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Zurückstellung der Straf- bzw. Maßregelvollstreckung bei betäubungsmittelabhängigen Straftätern durch spezielle Regelungen im siebten Abschnitt des [[Betäubungsmittelgesetz]]es ([[BtMG]]) geprägt. Er beschreibt den an Bedingungen geknüpften, vorläufigen Verzicht auf die Vollstreckung und damit | Der Begriff der '''Strafzurückstellung''' wurde im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Zurückstellung der Straf- bzw. Maßregelvollstreckung bei betäubungsmittelabhängigen Straftätern durch spezielle Regelungen im siebten Abschnitt des [[Betäubungsmittelgesetz]]es ([[BtMG]]) geprägt. Er beschreibt den an Bedingungen geknüpften, vorläufigen Verzicht auf die Vollstreckung und damit auf den Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer [[Maßregel]] der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. | ||
==Entstehungsgeschichte und Entwicklung der rechtlichen Grundlagen== | ==Entstehungsgeschichte und Entwicklung der rechtlichen Grundlagen== |
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