Strafzurückstellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Strafzurückstellung wird als ein besonderes vollstreckungsrechtliches Mittel bezeichnet und ist konkret in § 35 BtMG festgeschrieben. Sie kann gewährt werden, wenn die urteilsrelevanten Handlungen eines Straftäters auf eine bestehende Betäubungsmittelabhängigkeit zurückzuführen sind, die Höhe der Strafe eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, der Betreffende zusagt, sich in eine seiner Rehabilitation dienenden Behandlung (Therapie) zu begeben und eine Zustimmung des Gerichtes erfolgt, das ihn verurteilte.   
Die Strafzurückstellung wird als ein besonderes vollstreckungsrechtliches Mittel bezeichnet und ist konkret in § 35 BtMG festgeschrieben. Sie kann gewährt werden, wenn die urteilsrelevanten Handlungen eines Straftäters auf eine bestehende Betäubungsmittelabhängigkeit zurückzuführen sind, die Höhe der Strafe eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, der Betreffende zusagt, sich in eine seiner Rehabilitation dienenden Behandlung (Therapie) zu begeben und eine Zustimmung des Gerichtes erfolgt, das ihn verurteilte.   


Die Anzahl der Strafzurückstellungen einer Strafe oder einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht beschränkt worden.
Die Anzahl der Strafzurückstellungen einer Strafe oder einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht beschränkt worden.


==Voraussetzungen und Anwendungsregeln für die Strafzurückstellung==  
==Voraussetzungen und Anwendungsregeln für die Strafzurückstellung==  
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