Marburger Programm: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Marburger Programm''' wird die ursprünglich als Antrittsvorlesung im Marburger Universitätsprogramm gedruckte, eine Epoche einleitende Publikation des Strafrechtsreformers, Kriminologen, Völkerrechtlers und Kriminalpolitikers [[Franz von Liszt]] (* 2. März 1851 in Wien;  † 21. Juni 1919 in Seeheim a. d. Bergstraße) aus dem Jahre 1882 bezeichnet. In der mit der „Zweckgedanke im Strafrecht“ betitelten Schrift legte von Liszt, anknüpfend an die in Wien von [[Rudolf von Jhering]] und [[Georg Jellinek]] vertretene Interessensjurisprudenz, seine Vorstellungen von einer Umgestaltung des Strafrechts erstmals in geschlossener Form dar. Der „Vater der spezialpräventiven Straftheorie“ von Liszt proklamierte in seiner Schrift die Abkehr von der Vergeltungsstrafe hin zur zweckgerichteten Spezialprävention mit ihren Strafzwecken Besserung, Sicherung und Abschreckung.
Als '''Marburger Programm''' wird die ursprünglich als Antrittsvorlesung im Marburger Universitätsprogramm gedruckte, eine Epoche einleitende Publikation des Strafrechtsreformers, Kriminologen, Völkerrechtlers und Kriminalpolitikers [[Franz von Liszt]] (* 2. März 1851 in Wien;  † 21. Juni 1919 in Seeheim a. d. Bergstraße) aus dem Jahre 1882 bezeichnet. In der mit „Zweckgedanke im Strafrecht“ betitelten Schrift legte von Liszt, anknüpfend an die in Wien von [[Rudolf von Jhering]] und [[Georg Jellinek]] vertretene Interessensjurisprudenz, seine Vorstellungen von einer Umgestaltung des Strafrechts erstmals in geschlossener Form dar. Der „Vater der spezialpräventiven Straftheorie“ von Liszt proklamierte in seiner Schrift die Abkehr von der Vergeltungsstrafe hin zur zweckgerichteten Spezialprävention mit ihren Strafzwecken Besserung, Sicherung und Abschreckung.


''"Ist die Einzelschuld vielfach nur das Symptom einer Gesellschaftsschuld, so gilt das Wort, dass eine gute Sozialpolitik zugleich die wirksamste Kriminalpolitik sei".''
''"Ist die Einzelschuld vielfach nur das Symptom einer Gesellschaftsschuld, so gilt das Wort, dass eine gute Sozialpolitik zugleich die wirksamste Kriminalpolitik sei".''
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