Stalking: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Interventionsmöglichkeiten: Recht und Rechtswirklichkeit ====
==== Interventionsmöglichkeiten: Recht und Rechtswirklichkeit ====


Seit dem 1.1.2002 gibt es das sog. Gewaltschutzgesetz (= Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie der Überlassung der Ehewohnung bei Trennungen; ""GewSchG""). Seit dem 31.3.2007 ist "Stalking" als "unbefugtes Nachstellen" zudem zur Straftat erklärt worden (§ 238 StGB). Danach besteht die Möglichkeit, dass ein Zivilgericht in Fällen der unzumutbaren Belästigung Maßnahmen zum Opferschutz anordnen kann. Zum Beispiel kann dem Stalker/der Stalkerin gerichtlich untersagt werden, sich dem Opfer zu nähern. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld - oder Freiheitsstrafe. Nach den Polizeigesetzen der Länder sind Platzverweise möglich, um StalkerInnen z.B. an fortwährendem Aufenthalt vor der Wohnung der beschwerdeführenden Person zu hindern. Derzeit verfährt die Polizei in Bremen - bundesweit einzigartig - gesondert mit Stalking-Fällen. Im Januar 2001 wurde das so genannte „Stalking-Projekt“ ins Leben gerufen, das u.a. eine Sonderkennzeichnung aller Stalking-Fälle beinhaltet. Darüber hinaus wurden fünf Stalking-Beauftragte der Polizei benannt. Bei der Staatsanwaltschaft wurde eine Sonderzuständigkeit „Stalking“ installiert. Diesem Projekt liegen „Handlungshinweise für polizeiliche Maßnahmen in Fällen von Stalking“ zu Grunde. Auch die Hamburger Polizei bemüht sich. Über dies hinaus ist auch Folgendes durchführbar: stellt der Täter für sich oder andere eine Gefahr dar, ist eine Unterbringung nach dem ""PsychKG"" möglich. Dieser Schritt kann jedoch nur von vorübergehender Dauer angewandt werden und ist in der Praxis bislang selten.<br>
Der Rechtsschutz gegen Stalker wurde allmählich verbessert. Vor dem Inkrafttreten spezieller Bestimmung konnten sich Verfolgte beim Amtsgericht um eine 'normale' Einstweilige Verfügung bemühen. Das taten sie aber nicht häufig. Zwar konnte man den Tätern verbieten, sich dem Opfer zu nähern. Doch wenn sich die Stalker nicht daran hielten, war das nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei sprach eine Wegweisung aus und bei deren Missachtung gab es eine Geldstrafe. Das beeindruckte die Täter oft nicht sehr stark.  


Seit dem 1.1.2002 gibt es die Möglichkeit einer "Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz" (= Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie der Überlassung der Ehewohnung bei Trennungen; ""GewSchG""). Ein Verstoß gegen diese spezielle Verfügung wurde zur Straftat. Dies wiederum ermöglicht der Polizei ein härteres Vorgehen - insbesondere die Verhängung von Untersuchungshaft mit dem Haftgrund der Wiederholungsgefahr gegenüber hartnäckigen Tätern.
Zudem ist Stalking als "Unbefugtes Nachstellen" seit dem 31.3.2007 ein Straftatbestand (§ 238 StGB), der Stalking - etwa in der Form des Herumlungerns vor der Wohnung des Opfers, von SMS-Sendungen oder Anrufen - mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Bringt der Täter das Opfer in Lebensgefahr, droht das Gesetz drei Monate bis fünf Jahre Haft an. Verursacht der Täter den Tod des Opfers - wenn z.B. das Opfer flieht und dabei vor ein Auto läuft - beträgt die Strafandrohung ein bis zehn Jahre Freiheitsentzug.
Nach den Polizeigesetzen der Länder sind Platzverweise möglich, um StalkerInnen z.B. an fortwährendem Aufenthalt vor der Wohnung der beschwerdeführenden Person zu hindern. Als erste Polizei in Deutschland begann die Bremer Polizei 2001 ein Stalking-Projekt. Das Projekt sah eine Sonderkennzeichnung aller Stalking-Fälle vor. Es wurden fünf Stalking-Beauftragte der Polizei benannt. Bei der Staatsanwaltschaft wurde eine Sonderzuständigkeit „Stalking“ installiert. Diesem Projekt liegen „Handlungshinweise für polizeiliche Maßnahmen in Fällen von Stalking“ zu Grunde. Auch die Hamburger Polizei bemüht sich. Über dies hinaus ist auch Folgendes durchführbar: stellt der Täter für sich oder andere eine Gefahr dar, ist eine Unterbringung nach dem ""PsychKG"" möglich. Dieser Schritt kann jedoch nur von vorübergehender Dauer angewandt werden und ist in der Praxis bislang selten.<br>


====Kriminologische Relevanz====
====Kriminologische Relevanz====
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