Cesare Beccaria: Unterschied zwischen den Versionen

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==Dei delitti e delle pene==
==Dei delitti e delle pene==
Beccarias von humanistischer Rhetorik und [[Utilitarismus|utilitaristischem]] Denken bestimmtes Buch ''[[Verbrechen]] und [[Strafe]]n'' (zuerst anonym veröffentlicht in Livorno, 1764: ''Dei Delitte E Delle Pene''), in dem er die Abschaffung der Willkür in der Kriminaljustiz, der geheimen Prozesse, der [[Folter]] und der [[Todesstrafe]] forderte, wurde in Europa und den USA begeistert aufgenommen (sieben Auflagen in sechs Monaten; Übersetzungen ins Französische, Englische, Deutsche, Polnische, Spanische und Niederländische). Es war der erste unabhängige und von Rücksichten freie literarische Ausdruck der Aufklärung in Italien, die erste systematische und auch für Nichtjuristen lesbare Strafrechtstheorie - die sich zudem in völlig säkularisierter Form darstellte und auf eine grundlegende Veränderung der bestehenden Verhältnisse abzielte: „Die Gesetze, welche die Abfälle der barbarischsten Zeitalter darstellen, werden in dem vorliegenden Buch zu jenem Teil untersucht, der das Strafsystem betrifft; und es wird das Wagnis unternommen, den Lenkern des öffentlichen Glücks die Fehlleistungen dieser Gesetze in einem Stile darzulegen, welcher die unaufgeklärte und unruhige Menge fernhält.“ (Beccaria, Cesare: Über Verbrechen und Strafen – Nach der Ausgabe von 1766 übersetzt und herausgegeben von Wilhelm Alff, Einleitung, S. 49f., Frankfurt am Main / Leipzig: Insel Verlag Frankfurt am Main 1998.)
Beccarias von humanistischer Rhetorik und [[Utilitarismus|utilitaristischem]] Denken bestimmtes Buch ''[[Verbrechen]] und [[Strafe]]n'' (zuerst anonym veröffentlicht in Livorno, 1764: [[Dei Delitte E Delle Pene]], in dem er die Abschaffung der Willkür in der Kriminaljustiz, der geheimen Prozesse, der [[Folter]] und der [[Todesstrafe]] forderte, wurde in Europa und den USA begeistert aufgenommen (sieben Auflagen in sechs Monaten; Übersetzungen ins Französische, Englische, Deutsche, Polnische, Spanische und Niederländische). Es war der erste unabhängige und von Rücksichten freie literarische Ausdruck der Aufklärung in Italien, die erste systematische und auch für Nichtjuristen lesbare Strafrechtstheorie - die sich zudem in völlig säkularisierter Form darstellte und auf eine grundlegende Veränderung der bestehenden Verhältnisse abzielte: „Die Gesetze, welche die Abfälle der barbarischsten Zeitalter darstellen, werden in dem vorliegenden Buch zu jenem Teil untersucht, der das Strafsystem betrifft; und es wird das Wagnis unternommen, den Lenkern des öffentlichen Glücks die Fehlleistungen dieser Gesetze in einem Stile darzulegen, welcher die unaufgeklärte und unruhige Menge fernhält.“ (Beccaria 1998: 49 f.).
===Philosophische Grundlagen===


Grundlage des Werkes ist die Idee des Gesellschaftsvertrags: Um eines sicheren und fruchtbaren Zusammenlebens willen verzichten die Menschen auf einen Teil ihrer Freiheit und legen ihn „als heiliges Depositum“ in die Hände ihres Herrschers. Das Recht ist nach Beccaria die für das Wohl und den Nutzen aller unerlässliche Einschränkung der persönlichen Freiheit.
In diesem Buch forderte Beccaria u.a.
Mit der Ablehnung der Folter bezieht sich Beccaria ausdrücklich auf [[Montesquieu]] (7. Buch, 12. Kapitel von "De l’esprit des lois"). Allerdings stellt er dessen Auffassung vom Adel als nützlicher und notwendiger Zwischengewalt zwischen Krone und Volk zur Sicherung der Freiheit in Frage. Er fragt, ob der Adel „nicht vielmehr eine Schicht bildet, welche alles Ansehen und alle Chancen, an denen die Menschen beteiligt wären, auf einen sehr engen gesellschaftlichen Kreis beschränkt, den fruchtbaren und lieblichen Oasen gleich, die in den weiten Sandwüsten Arabiens auftauchen“ (XXI. Kapitel).  
*Ersatz der Todesstrafe durch lebenslange öffentliche Zwangsarbeit (mit zwei Ausnahmen, siehe [[Dei delitti e delle pene]]..)
 
===Reformgedanken===
*Ersatz der Todesstrafe durch lebenslange öffentliche Zwangsarbeit. Die Todesstrafe sei weder mit dem Selbsttötungsverbot zu vereinbaren noch wirke sie abschreckend noch lasse sie sich aus dem Gedanken des Gesellschaftsvertrags vereinbaren, da kein Mensch per Vertrag einem anderen Menschen das Recht einräumen würde, ihn gegebenenfalls zu töten. Abschreckung werde besser durch lebenslange Zwangsarbeit erreicht, da der Mensch kurze aufwühlende Ereignisse wie eine Hinrichtung schnell vergesse, während der regelmäßige Anblick eines dauernden Elends von nachhaltiger und läuternder Wirkung sei (Kapitel XVI). -- Allerdings befürwortet Beccaria die Todesstrafe in zwei Fällen: „Der Tod eines Bürgers kann nur aus zwei Beweggründen für notwendig gehalten werden. Der erste ist dann gegeben, wenn er auch unter dem Entzug der Freiheit noch derartige Beziehungen und eine so große Macht hat, daß die Sicherheit der Nation davon betroffen ist und die Tatsache daß er lebt, eine gefährliche Umwälzung der bestehenden Regierungsform hervorrufen könnte. [...] sein Tod wäre der rechte und einzige Zügel, um die anderen von der Begehung eines Verbrechens abzuhalten.“ (Beccaria, Cesare: Über Verbrechen und Strafen – Nach der Ausgabe von 1766 übersetzt und herausgegeben von Wilhelm Alff, S. 124, Frankfurt am Main / Leipzig: Insel Verlag Frankfurt am Main 1998.)
*Abschaffung der Folter, weil sie widersinnig und unmenschlich sei:  der Unschuldige kann dabei nur verlieren: er wird auf Verdacht mit Folter bestraft - und falls er schwach ist, gesteht er (das führt zu einer weiteren Bestrafung); falls er frei gesprochen wird, ist seine Ehre dennoch ruiniert. Der Schuldige kann durch die Folter ein kleineres Übel gegen ein größeres eintauschen: falls er stark ist, widersteht er der Folter und wird freigesprochen. Außerdem ist durch Folter jedes beliebige - auch falsche - Geständnis einholbar.   
*Abschaffung der Folter, weil sie widersinnig und unmenschlich sei:  der Unschuldige kann dabei nur verlieren: er wird auf Verdacht mit Folter bestraft - und falls er schwach ist, gesteht er (das führt zu einer weiteren Bestrafung); falls er frei gesprochen wird, ist seine Ehre dennoch ruiniert. Der Schuldige kann durch die Folter ein kleineres Übel gegen ein größeres eintauschen: falls er stark ist, widersteht er der Folter und wird freigesprochen. Außerdem ist durch Folter jedes beliebige - auch falsche - Geständnis einholbar.   
*Abschaffung grausamer Strafen
*Abschaffung grausamer Strafen
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