Täter-Opfer-Ausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Problematisiert werden auch die Rechtsfolgen des TOA. (Hassemer 1998: 397) Das Monopol verbindliche vollstreckbare Entscheidungen zu fällen, bleibt jedoch immer in der Hand der Justiz, die Würdigung der Ergebnisse einer Vermittlung obliegt dem zuständigen Richter.
Problematisiert werden auch die Rechtsfolgen des TOA. (Hassemer 1998: 397) Das Monopol verbindliche vollstreckbare Entscheidungen zu fällen, bleibt jedoch immer in der Hand der Justiz, die Würdigung der Ergebnisse einer Vermittlung obliegt dem zuständigen Richter.
K. Strieker




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