Täter-Opfer-Ausgleich: Unterschied zwischen den Versionen
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Täter-Opfer-Ausgleich (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. September 2007, 23:25 Uhr
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Problematisiert werden auch die Rechtsfolgen des TOA. (Hassemer 1998: 397) Das Monopol verbindliche vollstreckbare Entscheidungen zu fällen, bleibt jedoch immer in der Hand der Justiz, die Würdigung der Ergebnisse einer Vermittlung obliegt dem zuständigen Richter. | Problematisiert werden auch die Rechtsfolgen des TOA. (Hassemer 1998: 397) Das Monopol verbindliche vollstreckbare Entscheidungen zu fällen, bleibt jedoch immer in der Hand der Justiz, die Würdigung der Ergebnisse einer Vermittlung obliegt dem zuständigen Richter. | ||