Abolitionismus: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
393 Bytes hinzugefügt ,  17:01, 1. Mai 2011
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das Wort '''Abolitionismus''' bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Abschaffung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse - insbesondere der Sklaverei, der Todesstrafe und der Gefängnisse, bzw. des gesamten staatlichen Strafrechts- und Kriminaljustizsystems.  
Das Wort '''Abolitionismus''' bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Abschaffung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse - insbesondere der Sklaverei, der Todesstrafe und der Gefängnisse, bzw. des gesamten staatlichen Strafrechts- und Kriminaljustizsystems. Geistesgeschichtliche Hintergründe und mögliche Querverbindungen finden sich in der Naturrechtslehre, aber auch in Strömungen des Christentums (u.a. politischer Protestantismus), im Liberalismus, Anarchismus und Sozialismus/Kommunismus. Umstritten ist die Realisierbarkeit einer Gesellschaft ohne das staatliche Strafsystem unter den heute herrschenden politisch-ökonomischen Bedingungen.  


== Begriff ==
== Begriff ==
31.738

Bearbeitungen

Navigationsmenü