Justiz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Aufgabe der Justiz besteht in der Herstellung von (Rechts-) Frieden durch die Anwendung von Normen zur Streitschlichtung, bzw. zur Sanktionierung von Straftätern. Dabei besteht in der Regel ein Zielkonflikt zwischen der Herstellung von Rechtssicherheit und generellem Rechtsfrieden einerseits und der Herstellung von materieller Gerechtigkeit im Einzelfall andererseits.
Die Aufgabe der Justiz besteht in der Herstellung von (Rechts-) Frieden durch die Anwendung von Normen zur Streitschlichtung, bzw. zur Sanktionierung von Straftätern. Akteur der Justiz ist häufig ein "Dritter", d.h. eine nicht unmittelbar in den Konflikt involvierte Person/Institution, der eine gewisse Befähigung und Berechtigung für diese Aufgabe zugeschrieben wird. Das kann ein Stammesältester, ein Schamane, eine religiöse Autorität oder - in modernen Staaten - ein Gericht sein. Wo eine solche dritte Partei nicht involviert ist, spricht man von Selbstjustiz. Diese erfolgt allerdings häufig aufgrund unverhüllter Machtverhältnisse und verfügt im Allgemeinen über weniger Legitimität. Ein Einfluss der Machtverhältnisse auf die Justizgewährung (oder -verweigerung) durch Dritte ist allerdings auch nicht auszuschließen und Thema der empirischen Justizforschung sowie unter anderem auch des Theorems der Klassenjustiz. Ein weiteres Grundproblem der Justiz besteht in dem Spannungsverhältnis (und Zielkonflikt) zwischen der Ermöglichung materieller Gerechtigkeit im Einzelfall und der Gewährung von Rechtssicherheit.
 


== Justiz ohne Staat ==
== Justiz ohne Staat ==
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