Drogenpolitik im Dritten Reich: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''NS-Regime'' zeichnete sich nicht nur durch eine rigorose ''Rassenpolitik'' aus, sondern richtete ihr Augenmerk auch auf die Volksgesundheit. “Andersartigkeiten“ die zuwider der nationalsozialistischen Auffassung der Volksgesundheit liefen, wie etwa die Homosexualität aber auch der Rauschgiftkonsum wurden zur Staatsaufgabe erklärt.   
Das ''NS-Regime'' zeichnete sich nicht nur durch eine rigorose ''Rassenpolitik'' aus, sondern richtete ihr Augenmerk auch auf die Volksgesundheit. “Andersartigkeiten“ die zuwider der nationalsozialistischen Auffassung der Volksgesundheit liefen, wie etwa die Homosexualität aber auch der Rauschgiftkonsum wurden zur Staatsaufgabe erklärt.   


Die Legitimierung der Rauschgiftbekämpfung beruht auf dem 21. Punkt des nationalsozialistischen Parteiprogramms (Hebung der Volkgesundheit) und umfasste sowohl den Kampf gegen Betäubungsmittel, wie den gegen Tabak und Alkohol.
Die Legitimierung der Rauschgiftbekämpfung beruht auf dem 21. Punkt des nationalsozialistischen Parteiprogramms (Hebung der Volkgesundheit) und umfasste sowohl den Kampf gegen Betäubungsmittel, als auch den gegen Tabak und Alkohol.


Schon vor der ''Machtergreifung Hitlers'' war ein „Gesetzt über den Verkehr von Betäubungsmitteln“ (Opiumgesetzt) am 10.12.1929 in Kraft getreten, welches erstmals Freiheitsstrafe als Sanktion androhte und eine „Verordnung über das Verschreiben von Betäubungsmittel enthaltenden Medikamenten und ihre Abgabe in Apotheken“ am 19.12.1930 erlassen worden, welche die schärfere Vorschriften für die Verschreibung von Betäubungsmitteln vorsah. Im November 1933 wurden die „Maßregeln der Sicherung und Besserung“ (§§ 42b, c RStGB: Unterbringung von straffälligen Süchtigen in Heil- und Pflege- oder Entziehungsanstalten) eingeführt.  
Schon vor der ''Machtergreifung Hitlers'' war ein „Gesetz über den Verkehr von Betäubungsmitteln“ (Opiumgesetz) am 10.12.1929 in Kraft getreten, welches erstmals Freiheitsstrafe als Sanktion androhte und eine „Verordnung über das Verschreiben von Betäubungsmittel enthaltenden Medikamenten und ihre Abgabe in Apotheken“ am 19.12.1930 erlassen worden, welche schärfere Vorschriften für die Verschreibung von Betäubungsmitteln vorsah. Im November 1933 wurden die „Maßregeln der Sicherung und Besserung“ (§§ 42b, c RStGB: Unterbringung von straffälligen Süchtigen in Heil- und Pflege- oder Entziehungsanstalten) eingeführt.  


Nach der Gründung der „Reichsarbeitsgemeinschaft für Rauschmittelbekämpfung“ am 19.10.1934 übernahm diese Institution die Koordination und Durchführung der fürsorgerischen und medizinischen Hilfemaßnahmen. Drogenkonsumenten galten als „Asoziale“, welche die völkische Gesundheit schädigen. Der Rauschgiftsüchtige wurde unter eugenischen, „rassenhygienischen“ und sozialen Gesichtspunkten entweder als „rassisch wertvoller, in Not geratenen Volksgenossen“ beurteilt, der als „besserungsfähig“ galt oder als „erheblich minderwertig“ eingestuft. Die konkrete Zuordnung wurde meist willkürlich getroffen und entschied über Leben und Tod.
Nach der Gründung der „Reichsarbeitsgemeinschaft für Rauschmittelbekämpfung“ am 19.10.1934 übernahm diese Institution die Koordination und Durchführung der fürsorgerischen und medizinischen Hilfemaßnahmen. Drogenkonsumenten galten als „Asoziale“, welche die völkische Gesundheit schädigen. Der Rauschgiftsüchtige wurde unter eugenischen, „rassenhygienischen“ und sozialen Gesichtspunkten entweder als „rassisch wertvoller, in Not geratenen Volksgenossen“ beurteilt, der als „besserungsfähig“ galt oder als „erheblich minderwertig“ eingestuft. Die konkrete Zuordnung wurde meist willkürlich getroffen und entschied über Leben und Tod.


Vielen Drogenkonsumenten wurde auch eine „geistige Störung“ unterstellt, sodass diesen durch das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ vom 18.10.1935 eine Eheschließung untersagt wurde.
Vielen Drogenkonsumenten wurde auch eine „geistige Störung“ unterstellt, sodass diesen durch das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ vom 18.10.1935 eine Eheschließung untersagt wurde.


== Drogenexperimente mit Tieren ==
== Drogenexperimente mit Tieren ==
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