Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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[[bild:Gustav_Radbruch_als_Referendar.jpg|thumb|right|Gustav Radbruch zur Zeit seines Referendariats (1902)]]
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'''Gustav Radbruch''' (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtsphilosoph, [[Strafrecht]]sreformer und [[Kriminalpolitik]]er. Zur Zeit der Weimarer Pepublik war er zudem von Oktober 1921 bis November 1922 und von August bis November 1923 Reichsjustizminister. Er war einer der wenigen deutschen Rechtsprofessoren, die damals der SPD angehörten und aktiv für die parlamentarische Demokratie eintraten. Sein rechtsphilosophischer Relativismus führte ihn dazu, eine besondere Strafart für sogenannte [[Überzeugungstäter]] ([[Einschließung]] statt [[Gefängnis]] oder [[Zuchthaus]]) einzufordern. Darüber hinaus stand er den tradierten Institutionen des Strafrechts und der Kriminalstrafe auch insgesamt skeptisch gegenüber. Das "unendliche Ziel" der Kriminalpolitik war für ihn daher "nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'" im Geiste [[Franz von Liszt]]s und [[Enrico Ferri]]s.  
'''Gustav Radbruch''' (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtsphilosoph, [[Strafrecht]]sreformer und [[Kriminalpolitik]]er. Zur Zeit der Weimarer Pepublik war er zudem von Oktober 1921 bis November 1922 und von August bis November 1923 Reichsjustizminister. Er war einer der wenigen deutschen Rechtsprofessoren, die damals der SPD angehörten und aktiv für die parlamentarische Demokratie eintraten. Sein rechtsphilosophischer Relativismus führte ihn dazu, eine besondere Strafart für sogenannte [[Überzeugungstäter]] ([[Einschließung]] statt [[Gefängnis]] oder [[Zuchthaus]]) einzufordern. Darüber hinaus stand er den tradierten Institutionen des Strafrechts und der Kriminalstrafe auch insgesamt skeptisch gegenüber. Das "unendliche Ziel" der Kriminalpolitik war für ihn daher "nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'" im Geiste [[Franz von Liszt]]s und [[Enrico Ferri]]s.  


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== Strafrechtliches, kriminalpolitisches und kriminologisches Werk ==
== Strafrechtliches, kriminalpolitisches und kriminologisches Werk ==
[[Bild:Radbruch Rechtsphilosophie.png|thumb|left]]
[[Bild:Radbruch_Rechtsphilosophie_2.jpg|thumb|left]]
Gustav Radbruch wird heute vorwiegend als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu  beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sein leangfristiges Ziel war es, die [[Vergeltung]]sstrafe abzuschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er sprach sich deshalb gegen die [[Todesstrafe]] und das [[Zuchthaus]] aus. Die [[Resozialisierung]] wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt.  
Gustav Radbruch wird heute vorwiegend als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu  beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sein leangfristiges Ziel war es, die [[Vergeltung]]sstrafe abzuschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er sprach sich deshalb gegen die [[Todesstrafe]] und das [[Zuchthaus]] aus. Die [[Resozialisierung]] wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt.  


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